Wurde ich beim Autokauf verarscht und was kann ich tun?

8 Antworten

Hallo!

Wenn bei einem Golf 2 (gebaut bis 1992, also mindestens 24 Jahre alt) mit mehreren Vorbesitzern ein Unfallschaden ersichtlich wird, der i.wann in diesen meist deutlich mehr als 24 Jahren passiert ist (G60 kam 1989) dann muss das der Vorhalter bzw. Verkäufer nicht notwendigerweise gewusst haben -------> da wird sowieso Aussage gegen Aussage stehen. So etwas läuft in der Regel auf einen Vergleich raus, wenn so eine Klage nicht sogar abgewiesen wird. Herauszufinden, wann da was behoben wurde, ist auch sehr schwer. Wer weiß, ob der Verkäufer das überhaupt wusste!

Auch beim Getriebeschaden kann man nicht argumentieren & davon ausgehen gelinkt worden zu sein. Es ist ein (sorry!) steinaltes Auto & da kann immer mal wieder was sein -------> außerdem war das KFZ beim Vertragsabschluss offenbar fahrbereit und hatte keinen Getriebeschaden. Wer so alte Autos kauft, der sollte durchaus drauf gefasst sein, dass i.was passieren kann!

Dafür, dass der Wagen nicht Zulassungsfähig ist, kann man den Verkäufer ebenso nicht haftbar machen. Eventuell wurde der G60 mit Teilen fragwürdiger Herkunft, die ggf. nicht von VW freigegeben sind oder für die keine ABE vorliegt, aufgemotzt ----> der Golf 2 war bis in die 2000er hinein ein bei der Jugend sehr beliebtes Tuningobjekt. Im besten Fall googelst du die Hersteller betreffender Teile & fragst nach einer Zweitschrift der ABE an.

domitues 
Fragesteller
 23.12.2016, 17:02

Der golf wurde komplett lackkiert vor 8 monaten beim ihm im besitz und wenn es nicht ihm passiert wäre wäre da nicht der ganze lack an der knickstelle abgepla

Zu 1.:

In dem Fall musst du den Mangel wo die Polizei angegeben hat beheben und dies nachweißen. Das hat nichts mit dem kauf zu tun. Es ist immerhin ein Gebrauchtwagen. 

Zu 2.:


Das hätte er angeben müssen. Du musst in dem Fall einen Gutachter bezahlen, der dies nachweißt. Davor hast du keine Möglichkeit den Kaufvertrag anzufechten.

Zu 3.:

Das kann passieren. Der Golf 2 G60 hat noch ganz andere Krankheiten. Ich würde den G-Lader mal prüfen lassen. Die Lager schlagen extrem oft wegen der Werksseitigen Unwucht aus. Als Privatverkäufer muss man keine Gewährleistung geben oder Fahrzeugkrankheiten angeben. 



Wenn der Unfallschaden "verschwiegen" wurde, musst du nachweisen, dass der Verkäufer es gewusst hat.

Wenn das Getriebe bei Probefahrt funktioniert hat, und Privatverkauf, ist es Dein Risiko .. steht denn im Vertrag, keine bekannten Mängel ? Da könnte man auch versuchen, nachzuweise, ob er es gewusst hat. 

Aber .. Golf 2 .. also eine Auto für ein paar hundert Euro .. glaube kaum dass ich eine Rechtsstreit lohnt, mit Gutachtern .. abgesehen von den eher geringen Erfolgsaussichten.

domitues 
Fragesteller
 23.12.2016, 16:18

Wenn er nur ein paar hundert euro kostet wäre es mir ja egal das tut er aber nicht 

Restaurierter golf 2 g60 

Freyaaa20  23.12.2016, 16:56

Oh das is mies. :/

Du meinst, du hast dich verarschen lassen? Wenn man offensichtliche,  erhebliche Mängel nicht erkennt und meint, einen Fachmann mit Prüfung derselben nicht beauftragen zu müssen, hat man ihn eben so gekauft. Das darf man und wenn man sich über den Zustand irrt, ist das nicht das Problem des VK :-O

Der VK muss seinen Wagen nicht schlechtmachen, bei einem derart alten Fahrzeug keine Nachlackierung ungefragt angeben und keine Unfallschäden erraten, von denen er gar keine Kenntnis hatte.

Was genau hat er über Unfallfreiheit denn zugesichert, in der Zeit seines Eigentums oder soweit ihm bekannt? Wie viel Geld wollte man wohl für einen Gutachter bezahlen und hoffen, dess er den Schaden als definitiv nur in Zeit seines Eigentums attestiert? Wie viele andere Vorbesizer hatte der G60 wohl sonst noch, die den Schaden verursacht und behoben haben konnten?

Was spricht dagegen, dass er nicht wegen des Unfalls, sondern aus optischen Gründen erst Jahre später neu lackiert wurde?

Du hast einen gut 20 Jahre alten Wagen mit entsprechender Laufleistung gekauft von dem du vermuten durftest, dass er sportliche geschaltet und gefahren wurde und wunderst dich allen Ernstes, dass das Getriebe irgendwann seinen Geist aufgibt?

Mal ehrlich, was wolltest du kaufen?

G imager761

Der Vertrag ist nicht mehr gültig wenn das Auto vom Vorbesitzer einen Unfall hatte, aber es nicht angegeben hat. Das kannst du dem Verkäufer sagen und wenn er das Auto nicht zurücknimmt, dann anzeigen

imager761  23.12.2016, 18:49

Falsch. Den Vertrag könnte man nur anfechten, wenn man dem VK arglistige Täuschung nachweisen könnte, also Kenntnis eines Unfallschadens oberhalb der Bagatellgrenze, den er ungefragt hätte offenbaren müssen.