Angemeldetes Fahrzeug ohne Kennzeichen am öffentlichen Stellplatz abstellen - habt Ihr Ratschläge?
Hallo liebe Community.
Gestern habe ich mir mein erstes Auto gekauft und es bei uns im Wohnbezirk auf einer Öffentlichen Stellfläche abgestellt und einen Zettel mit Anschrift und Telefon rein gelegt damit man sich bei mir zurückmelden kann.
Umfeldbeschreibung: (Straße (Sackgasse): rechte Seite Garagen, linke Seite Gehweg und Stellflächen)
So, am Abend direkt eine Versicherung abgeschlossen, und am Morgen direkt los um das Kennzeichen zu besorgen. Nun komme ich gegen Mittag zurück um das Kennzeichen anzubringen und sehe einen rosanen Zettel von der Gemeinde als Verwarnung, und der Draufschrift dass die Tage mir ein Verwarnungsschreiben kommen wird.
Nun, habt ihr mir Ratschläge ob man dagegen irgendwie Einspruch erheben kann und ein paar Paragraphe zum nachlesen wie es mit der Rechtslage steht? Welche Gesetze es in welcher Form verbieten ein Fahrzeug ohne Kennzeichen stehen zu lassen? Wo hätte ich den sonst mein Fahrzeug abstellen sollen wenn ich keine Privaten Stellplätze besitze. Vor allem war ja das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt ja schon angemeldet und die Versicherung abgeschlossen!
„ Aufregen“ < Unglaublich was für Seelenlose Menschen es in der Nachbarschaft geben kann >.< es steht ja nicht ohne Grund ein allen noch unbekanntes Fahrzeug ohne Kennzeichen in der Wohngegend! Und so eine Zettel mit Anschrift und Telefon ist keine Freiwillige Anfrage auf eine Rechnung! Hoffe für die Person das sie wenigstens ihre gelüste damit befriedigen konnte. > „ Aufregen Ende “
Übrigens, Ort ist in Baden-Württemberg
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke
14 Antworten
... das verstehe ich nun gar nicht. Wie bitte kommt denn das Fahrzeug ohne Zulassung überhaupt dorthin?.... zudem hast Du ja tolle Nachbarn, die Dir in dieser Notlage nicht einmal für einige Stunden eine Garage geliehen haben. Viel Glück.
Du kannst Einspruch einlegen und vielleicht hat er Erfolg, weil du zeitnah die Anmeldung durchgeführt hast, aber:
https://dejure.org/gesetze/StVG/1.html
Mit der Anmeldung werden die Kennzeichen ausgegeben. Ohne Kennzeichen war es nicht angemeldet, falls die nach der Gemeindenotiz erfolgte. Man kann auch vor dem Autokauf Kurzzeitkennzeichen holen, die solche Probleme vermeiden.
Die Gemeindemitteilung sollte alle zutreffenden Gesetze und Verordnungen aufführen, denn ansonsten kann dir nichts vorgeworfen werden, wenn sie selber nicht wissen, wogegen du verstoßen haben sollst.
Die Aufregung ist fehlplaziert, denn der Anwohner, falls ein solcher involviert war, konnte nichts über den Grund der Schrottplazierung wissen.
Leg Widerspruch ein, wenn Du zu der Zeit beim StVA zum Ummelden warst, kannst Du die Schilder nicht dran lassen.
I.d.R. wird das dann auch fallen gelassen
Mit Autos ohne Kennzeichen ist das ähnlich wie mit wild abgeladenem Sperrmüll - die häufen sich gern schnell, so dass man da gut beraten ist, schnell zu regieren. Wenn man selbst keinen Stellplatz hat, muss man halt einen Grundstücksbesitzer um die Erlaubnis bitten - wenn man noch ein paar Euro dazu anbietet, geht das meistens.
Ich bin immer mit den alten Kennzeichen zur Zulassungstelle gefahren und habe dort dann die neuen montiert ...