Wer haftet für einen Dachlawinenschaden am Auto (Stellplatz vor einem Mehrfamilienhaus)?

11 Antworten

Wenn es schneit, muss jeder selber seine Stellplätze frei schippen (-> privat), den Rest macht der Hausmeister. Aber man kann ja unmöglich vom Hausmeister erwarten, dass er die Dachlawinen weg macht oder eine Firma dafür beauftragt oder Fanggitter anbringt.

Das jetzt gerade nicht, aber es ist doch die Pflicht eines Hausmeisters sich um Dinge zu kümmern, von denen eine Gefahr ausgeht. Also hätte er dafür sorgen müssen, dass diese Parkplätze nicht mehr benutzt werden können. (Absperrung). Aber scheinbar ist dein Mann für diese Tätigkeit nicht geeignet.

Haftung des Hauseigentümers für Dachlawinen Welche Maßnahmen der Hauseigentümer dafür zu ergreifen hat, hängt von den örtlichen Verhältnissen ab, von der Lage des Hauses, der Lebhaftigkeit des Verkehrs zum Haus, die Dachneigung und die Bauart des Hauses. Genügen können unter Umständen Warnhinweise durch Schilder oder das Anbringen von Stangen an der Fassade, um den gefährdeten Teil des Straßenraumes zu schützen.

Ist es bereits öfter zu Schäden durch herabstürzende Dachlawinen gekommen, kann das Anbringen von Schneefanggittern auf dem Dach erforderlich sein. Eine Verpflichtung dazu besteht in manchen Gemeinden aufgrund Satzung oder behördlicher Bauvorschrift.

Seine Pflichten, Vorkehrungen gegen Dachlawinen zu treffen, kann der Hauseigentümer auf den Hausmeister übertragen. Dann besteht aber eine Kontrollpflicht, ob Hausmeister ihren Pflichten auch nachkommen. Wird durch eine herabstürzende Dachlawine ein Passant verletzt oder ein Auto beschädigt, kann es zu Schadensersatz- und gegebenenfalls Schmerzensgeldansprüchen gegen den Verkehrssicherungspflichtigen kommen.

Das jetzt gerade nicht, aber es ist doch die Pflicht eines Hausmeisters sich um Dinge zu kümmern, von denen eine Gefahr ausgeht. Also hätte er dafür sorgen müssen, dass diese Parkplätze nicht mehr benutzt werden können. (Absperrung). Aber scheinbar ist dein Mann für diese Tätigkeit nicht geeignet.

Nein, die Hausmeistertätigkeit ist nur ein Minijob (siehe Text) nebenher. Dein Text mag ja auf Vollzeithausmeister zutreffen, aber mein Mann kriegt gerade mal 100€ monatl. dafür. Er hat noch eine Vollzeitarbeit (er ist tägl. 10 Std weg) und er muß sich nicht um sämtliche Gefahrenquellen kümmern. Es wurde vereinbart was er machen muss und um Schneelawinen musste er sich nie kümmern. Er muss noch nicht mal Schnee schippen, wenn er weg ist...

@ambambam
Nein, die Hausmeistertätigkeit ist nur ein Minijob (siehe Text) nebenher

Hierbei ist es völlig egal, ob es sich um einen Minijob oder eine Vollzeitbeschäftigung handelt.

Es wurde vereinbart was er machen muss

Dann informiere uns doch einmal über den Text der Vereinbarung.

Wie soll man helfen, wenn alle wichtigen Details fehlen ?

@Apolon
Hierbei ist es völlig egal, ob es sich um einen Minijob oder eine Vollzeitbeschäftigung handelt.

Ein Minijobler der fast den ganzen Tag weg ist, kann sich nicht um alle Gefahrenquellen kümmern, ein Vollzeitbeschäftigter schon. Hier müssten die Eigentümer & Hausverwaltung einen Ersatz organisieren, finden aber keinen mehr. Deshalb sollen die Mieter bei Hausmeisterabwesenheit mitarbeiten, aber ausser mir tut keiner was. Es ist eben doch ein riesen Unterschied, ob man einen Vollzeithausmeister für z.B. 2000€ oder einen Minijobler für 100€ monatl. hat. Mehr Geld = mehr Leistung!

Es gibt keine direkte gesetzliche Regelung für Hausmeisterpfichten, diese werden im (schriftlichen oder mündlichen) Vertrag geregelt.

Dann informiere uns doch einmal über den Text der Vereinbarung.

Treppenhaus (1x wöchntl.) & Gemeinschaftsräume reinigen, Grünanlagen pflegen, Gehweg sauber halten... Ums Schnee schippen, streuen und Annehmen von Handwerkern und Lieferungen braucht er sich nur VOR und NACH seiner Arbeit kümmern. Das macht sonst die Hausverwaltung oder ich (obwohl ichs nicht müsste) wenn ich da bin.

Wie soll man helfen, wenn alle wichtigen Details fehlen ?

Dachlawinen waren NIE ein Thema, weil das normalerweise keinerlei Gefahr bei uns darstellt. An den Gehwegen kann nichts passieren. Es ist nur an einem Stellplatz ein kleines Vordach mit einem mini Dreickswalm. Da ist in 20 Jahren noch nie was passiert. Es gab selten mal Minilawinen die immer im Gebüsch landeten. Wenn man auf dem Parkplatz steht, kann man nicht direkt aufs Dach sehen. Dafür muss man weiter weg gehen. Demnach konnte auch kein Mensch mit solch einer Lawine rechnen...

Wenn nach der Gemeindesatzung keine Pflicht von Schneefanggittern auf dem Dach besteht wird es schwierig irgend jemanden haftpflichtig zu machen. Nach gängiger Rechtssprechung gehen die Richter davon aus, das es eine Sache der Lebenserfahrung ist, dass man im Winter nicht unter Dächern parkt, weil man damit rechnen muss, dass eine Dachlawine runterkommen kann (natürlich gibt es auch hier wieder die Ausnahme von der Regel). Und da Dein Mann auch noch mit Hausmeisteraufgaben betraut ist macht die Sache eher schwieriger. Aus meiner Sicht bleibt Ihr auf dem Schaden (leider) selbst sitzen.

Über die Autoversicherung wirst du definitiv keine Leistung erlangen.

Der Schaden kann wenn dann über die Haus und Grundbesitzerhaftplicht erstattet werden. ABER: Es ist eine Menge zu beachten. Gitter und Räumung des Daches kann nicht erwartet werden, da es dem Eigentümer nicht zumutbar ist. Außer du wohnst in einer sehr schneereichen Gegend zb. in den Bergen etc.

Der Versicherer wird außerdem prüfen ob der Schaden von dir vermeidbar gewesen wäre. Wie waren die Wetterverhältnisse? Tauwetter? War es zu erwarten? Hat der Vermieter mit Warnschilder seine Sorgfalt beachtet?

Gitter und Räumung des Daches kann nicht erwartet werden, da es dem Eigentümer nicht zumutbar ist

Nein. Schneefanggitter bzw. deren lokale Pflicht liegt im Rahmen der örtlich geltenden Satzung. Dazu muss man nicht in den Alpen wohnen; viele Kommunen bundesweit schreiben die verpflichtend vor.

@FordPrefect

Vielen dank für die Verbesserung! War mir nicht bewusst.

Dachlawinen sind eine allgemeine Verkehrsgefährdung. Der Eigentümer sollte dagegen versichert sein. Auch ein Schild ,,Vorsicht Dachlawine,, , schützt ihn nicht. Eindeutige Verletzung der Sorgfaltspflicht.

In dieser Gemengenlage kann man Euch nur raten, einen Anwalt zu konsultieren. Denn hier wäre im Einzelfall zu prüfen, ob nicht die WEG verpflichtet gewesen wäre, Schneefanggitter montieren zu lassen, respektive ob hier nicht die Grundbesitzerhaftpflicht in Anspruch zu nehmen wäre. Da aber der Geschädigte selbst als Hausmeister dort tätig ist, wäre im selben Zug auch die Mitschuld (Gefährdungshaftung) des direkt Beauftragten zu hinterfragen. Das ist der WEG ggfs. nicht so wichtig, aber der VR wird dies sicher nicht unbeachtet lassen.