Ich habe die Frist vom TÜV meines Fahrzeugs überschritten, habe einen Strafzettel bekommen und sie wollen eine abgestempelte mängelkarte von der Werkstatt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du lässt den tüv machen, und fährst damit entweder bei der polizei vorbei und zeigst es, also an der nächsten wache bzw der wache wo den strafzettel ausgestellt hat.., oder bei der zulassungstelle..dann ist das erledigt..

Die "Mängelkarte" solltest Du von der Polizei bzw dem Ordnunsgamtsmitarbeiter bekommen haben. (Das ist eine vorgedruckte Postkarte)

Auf der Rückseite ist angekreuzt, wer das abstemplen darf,

Das kann

  • Meister einer Werkstatt
  • Prüfingenieur oder amtl. anerkannter Sachverständiger
  • Polizei-Dienststelle sein

Der Ingenieur darf das auch Abstempeln, wenn Meister angekreuzt ist, aber nicht umgekehrt. Die Polizei wird das nur abstempeln, wenn ein Reparaturnachweis oder eoin Gutachten eines PI oder aaS vorliegt.

Die Mängelkarte muss dann zur Zulassungsstelle geschickt werden, wird das nicht getan, bekommt man nochmal eine Aufforderung, wird dieser auch nicht nachgekommen, wird das Fahrzeug von Amtswegen stillgelegt.

Wenn Du keine Mängelkarte in dieser Form als Vordruck bekommen haben lass Dir den Hauptuntersuchungsbericht zweimal ausdrucken. Soltest Du eine Aufforderung der Zulassungsstelle bekommen, kannst Du das Duplikat dort hinschicken oder persönlich vorlegen

Du musst zum TÜV deine Karre überprüfen lassen und dir eine neue Plakette draufkleben lassen.

Vom TÜV erhälst du dann die sogenannte "Mängelliste" dort steht ob alles OK ist oder ob beseitigungswürdige Mängel vorhanden sind.

Diese müssten dann natürlich beseitig werden bevor du eine neue Plakette erhälst.

Und mit dieser "Mängelliste" und dem TÜV -Eintrag im Schein, fährst du bei der Polizei vorbei und zeigst denen, dass du wieder eine gültige TÜV Plakete hast.

martinreschke  13.01.2019, 12:48

Falsch. Die Rückmeldung erfolgt über das Strassenverkehrsamt. Bei Benachrichtigung vom Ordnungsamt über dieses.

Griesuh  13.01.2019, 12:54
@martinreschke

Falsch, er muss mit dem Fahrzeug und neuer Plakette sich bei der Polizei vorstellen.

martinreschke  13.01.2019, 12:57
@migebuff

Die Polizeidienststelle leitet die Anzeige grundsätzlich an das Ordnungsamt oder das Straßenverkehrsamt. Von dort hat er auch die Anzeige bekommen.

martinreschke  13.01.2019, 13:08
@Griesuh

Bis zu meinem Ruhestand hatte ich des Öfteren beruflich mit Polizei Ordnungsamt und Strassenverkehrsamt zu tun. Die Polizei oder die Politessen haben den Tatbestand aufgenommen und zur Bearbeitung an die Ämter weitergeleitet. Da der Halter 10 Tage Zeit zur Mängelbeseitigung (Abarbeitung lt. Anzeige) hat wird die Polizei sich nicht einen Haufen nichterledigte Aufgaben vor sich herschieben. Die Polizei straft vor Ort ab. Alles andere übernimmt das Ordnungsamt. Fragestellers schrieb leider nicht ob er über 2 Monate drüber war. Selber was ausdrucken geht nicht. Die Polizei schreibt auch keinen an.

Griesuh  13.01.2019, 14:45
@martinreschke

Du musst das Fahrzeug nach erhalt der neuen TÜV Plakette bei der Polizei vorzeigen.

martinreschke  13.01.2019, 16:21
@Griesuh

Du scheinst dich auszukennen. Ich habe genügend Mängelkarten abstempeln müssen bzw Schreiben vom Ordnungsamt. Als Absender stand immer Strassenverkehrsamt bzw. Ordnungsamt.

Griesuh  13.01.2019, 18:37
@martinreschke

Wenn du meist, soll es mir Recht sein.

jloethe  13.01.2019, 18:53
@martinreschke

das ist so nicht richtig den die Datenübertragung dauert zu lange und die fristen dürften dann schon Längst überschritten sein,.. Der Fragesteller muß nachweisen das innerhalb der Fristen das Problem beseitigt wurde das kann auch durch eine Werkstatt sein die beauftragt ist die HU dürchzuführen oder dazu erforderliche Mängel zu beseitigen..

Joachim

martinreschke  13.01.2019, 22:49
@jloethe

Möglich wenn er nicht über der zwei Monatsfrist ist. Wenn er sich dann nicht innerhalb von 10 Tagen meldet, wird das weitergeleitet. Dann kann sogar sein fz zwangsstillgelegt werden.

Normalerweise erhältst du eine Mängelkarte worauf der tüv seinen stempel macht. Auch auf dem Strafzettel müsste ein Vermerk möglich sein. Ansonsten musst du mit dem Zettel und dem HU Bericht beim Versender vorbeifahren oder das mit einer Ablichtung des HU Berichtes postalisch erledigen.

Die bekommst Du in der Werkstatt. Ob sie Dir in der Situation viel nützt, bezweifle ich.