Wurde beim Fahrradfahren angehalten und muss jetzt ein Verwarngeld von 55 Euro bezahlen. Kann man dagegen Einspruch erheben?

5 Antworten

Einspruch einlegen kannst Du immer. Ob es aber was bringt, steht auf einem anderen Blatt.

Egal, du hattest es in der Hand und dort gehört es einfach beim Fahrrad fahren nihct hin.

Klar kannst du Einspruch einlegen.

Was am Ende dabei raus kommt weiß man natürlich nicht.

Verboten ist tatsächlich nur das Benutzen, nicht das in der Hand halten. Allerdings darf man sich zurecht fragen, warum du es in der Hand hattest, wenn du es nicht benutzen wolltest.

Der Einspruch könnte dazu führen, dass noch 28,50 € Verfahrenskosten dazu kommen.

Sollte das Ganze vor Gericht landen, kommen noch einmal 28,50 € dazu.

Natürlich jeweils nur, wenn deinem Einspruch nicht stattgegeben wird.

Das aktuelle Bußgeld für Handy Nutzung auf dem Rad liegt bei 25 €. Entweder hast du dabei noch eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen oder du erzählst uns Unsinn.

https://www.bussgeldkatalog.de/handy-fahrrad/#Bussgelder-8211-Handy-auf-dem-Fahrrad

Du kannst gerne Einspruch erheben, aber das nützt nichts. Wenn die Polizei jetzt auch noch nachweisen müsste wo deine Augen in dem Moment hingeschaut haben gibts Probleme.