10er Streifenkarte falsch herum gestempelt, Fahrpreisnacherhebung rechtens?

3 Antworten

Geh mit dem Teil zur Verwaltung und versuch es dort, die haben einen Ermessensspielraum.

§ 8 MVV Gemeinschaftstarif - Allgemeine Beförderungsbedingungen:

"...Ebenfalls ungültig sind Fahrkarten, die in einem Entwerterfeld mehrfach oder auf der Rückseite entwertet sind, sofern kein Entwerterfeld eine für diese Fahrt gültige Entwertung aufweist..."

Das erhöhte Beförderungsentgelt wird zu Recht erhoben.

Man kann nur auf Kulanz hoffen.

Deine 10er-Streifenkarte wird erst durch die korrekte Stempelung am Entwerter gültig.

http://www.mvv-muenchen.de/de/tickets-preise/entwertung/index.html

Als du deine Streifenkarte falsch herum eingeführt hattest, hast du dich doch sehr wahrscheinlich bewusst dafür entschieden, dich als Schwarzfahrer befördern zu lassen. Wenn dich das korrekte Einführen deiner Fahrkarte überfordert, solltest du künftig lieber zu Fuß gehen!
Nur wenn du glaubhaft machen könntest, dass du ganz neu im Verkehrsverbund unterwegs bist und dir absolut sicher gewesen bist alles richtig gemacht zu haben, könntest du der Geldstrafe entgehen.

Du bist mit einem nicht korrekt entwerteten Ticket im ÖPNV unterwegs gewesen und bist dabei erwischt worden. Die Strafe in Höhe von 60 € soll dir so weh tun, dass du in Zukunft deine Fahrscheine immer wie vorgesehen abstempeln wirst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung

Wenn du genügend Gleichgesinnte findest, kannst du für die Zukunft aber auch eine andere Strategie ausprobieren:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzfahrerversicherung