Würde ich bei dieser Notwehr ins Gefängnis kommen?

4 Antworten

Ein Messer ist zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Kommt drauf an. Notwehr muss immer verhältnismäßig sein. Wenn dich der Angreifer erstmal nur bedroht und du ihm dann direkt das Messer in den Bauch rammst oder noch anders, wenn er das Messer sieht, flüchtet und du ihm hinterher rennst und ihn dann erstichst, das wäre nicht verhältnismäßig.

Erst wenn er dich wirklich verletzt und nicht ablässt, dann ja, dann darfst du ihn definitiv mit dem Messer angreifen und wenn er dann an den Folgen der Verletzung stirbt, dann war das Notwehr.

furbo  19.04.2021, 15:03
Kommt drauf an. Notwehr muss immer verhältnismäßig sein.

Kannst du mir dazu die entsprechende gesetzliche Regelung nennen? Danke.

furbo  19.04.2021, 15:15
@Bitterkraut

Mir brauchst du es nicht erklären.

14905403  19.04.2021, 15:20
Notwehr muss immer verhältnismäßig sein.

In Deutschland muss sie das nie.

Wenn dich der Angreifer erstmal nur bedroht und du ihm dann direkt das Messer in den Bauch rammst oder noch anders, wenn er das Messer sieht, flüchtet und du ihm hinterher rennst und ihn dann erstichst, das wäre nicht verhältnismäßig.

Ersters könnte je nach Bedrohung Notwehr sein, bei zweiterem fehlt einfach die Gegenwärtigkeit des Angriffes, also Selbstjustiz.

SuperKuhnibert4  19.04.2021, 17:25
Notwehr muss immer verhältnismäßig sein.

Zum tausendsten Mal: Nein.

Notwehr muss erforderlich sein.

boesi01  19.04.2021, 17:38
@SuperKuhnibert4

Ok ich gebe zu, Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein, aber Notwehr muss geboten sein.

Heißt, man kann jemandem nicht gleich ein Messer in den Bauch rammen, nur weil man im Bus angerempelt wird.

Kommt darauf an, ob die Verteidigung erforderlich war. War sie erforderlich und steht in keinem krassen Gegensatz zum Angriff, dann ist alles ok.

Wenns erforderlich (es ging nicht anders) war, dann war das Notwehr.