Messer: Ist das Notwehr?

12 Antworten

es ist immer eine Frage der verhältnismäßigkeit! Wenn dir keine Gefahr um Laib und Leben droht, wäre es extrem unverhältnismäßig deshalb auf jemand einzustechen nur weil einem jemand irgendwie angreift. Unhängig von deiner Tat mußt du dich auch Verantworten warum du ein Messer dabei hast. das ist nämlich an sich schon strafbar, ob du jemand was antust oder nicht. Wichtig ist immer der einsatz der geringsten Mittel um Schaden abzuwenden. wenn dir jemand eine reihaut, darfst du den deshalb ja nicht erschießen oder erstechen!!!

§32 Strafgesetzbuch: "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. 2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem andern abzuwenden."

Wenn du dich also mit einem Messer verteidigst, dann ist das Notwehr. Und wenn die Klinge 11cm lang war, dann ist das so. Allerdings wäre ein wiederholtes Zustechen auf ein am Boden liegenden Angreifer nicht mehr von diesem § gedeckt. Persönlich finde ich allerdings, dass Wegrennen die beste Art der Verteidigung ist. Ich bin mir aaber auch im Klaren darüber, dass dies nicht in allen Fällen gelingen wird.

Mismid  24.09.2011, 21:27

Notwehr heißt, dass es keine andere Möglichkeit in diesem Fall gibt um die Gefahr abzuwehren. Das heißt nur wenn weglaufen nicht geht, Hilfe rufen nichts bringt, und auch sonst unschädliche abwehrmaßnahmen nichts bringen dürfte man mit einer Waffe sich wehren. Keinesfalls nur weil einem jemand festhält oder keine lebensbedrohliche Schläge austeilt.

Der Richter kommt wahrscheinlich zu folgendem Schluß: wenn jemand ein Messer bei sich trägt, um sich zu verteidigen, dann nimmt er schwere Verletzungen oder gar den Tod des Angreifers billigend in Kauf, obwohl er mit einem Pfefferspray dieselbe Schutzfunktion hätte erreichen können, den Angreifer aber nicht getötet hätte. Da kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an. Mit welchem Mittel erreiche ich meinen Schutz, aber ohne zu großen Schaden anzurichten. Trägt der Angreifer schwere bleibende Schäden davon oder stirbt, kann Dir eine Mitschuld zugewiesen werden. Eine MITSCHULD kann ganz erhebliche finanzielle Folgen haben. Mein Rat also: Messer weg, Pfefferspray in die Tasche.

Darüberhinaus gibt es eine unzweifelhafte Erkenntnis: in vielen Fällen benutzten Verbrecher die Waffe des Opfers, die zur Verteidigung dienen sollte, um diesen zu verletzen oder zu töten. Dann geht die Sache sozusagen nach hinten los.

Starlightflash 
Fragesteller
 24.09.2011, 20:49

ja da hast du Recht ..

ich mag zwar keine konstruierten fälle, aber ich hab grad zeit..

wenn der täter überlebt und einen guten anwalt hat, wirst du erklären müssen ,wieso du ein messer von der größe mit dir herumschleppst..da das sehr ungewöhnlich ist, wird man dir da keine reine notwehr abkaufen..das wird der anwalt und der richter interessant finden und daraus eventuell etwas ableiten, was dir eine teilschuld einbringt..

abgesehen davon weiter konstruiert:

es gibt immer wieder fälle wo der täter dann plötzlich die waffe dem opfer entreisst und seinerseits benutzt, deshalb ist das sehr riskant, allein deshalb sollte man schon keine waffen mit sich schleppen, so eine situation kann immer eskalieren!

Es macht sehr wohl einen Unterschied, wenn Du eine nach dem Waffengesetz unzulässige Waffe mit Dir führst.

Notwehr ist immer auch auf eine "der Situation angemessene" Handlung beschränkt.

Niemand hat das Recht, eine illegale Waffe zu tragen oder zu benutzen, weil eine theoretische Gefahr überall bestehen kann.

Du solltest nachts nicht allein draußen herum laufen, wenn Du Dich nicht sicher fühlst.

Das Führen einer illegalen Waffe ist keine Lösung.

Aliha  24.09.2011, 20:53

Küchenmesser haben oft noch längere Klingen, sind aber beileibe keine illegalen Waffen. Und Not wehr bleibt Notwehr, selbst wenn sie mit einer illegalen Waffe erfolgt.

PatrickLassan  25.09.2011, 16:49
@shalom

Hierbei geht es weniger um das "erlaubt oder nicht erlaubt" eines Messers sondern das FÜHREN eines solchen Gegenstandes in der Öffentlichkeit.

Stimmt. Allerdings ist das Führen eines Messers mit einer feststehenden Klinge, die nicht länger als 12 cm ist, auch ohne besonderen Grund erlaubt (siehe § 42a Waffengesetz).

Reiswaffel87  24.09.2011, 21:00

Es ist für das Vorliegen von Notwehr völlig unerheblich, ob die Waffe legal oder illegal ist. Das führt dann allerdings zu einer Anzeige wegen verstoßes gegen das Waffengesetz. Die eigentliche Handlung bleibt straffrei.

Mismid  24.09.2011, 21:33
@Reiswaffel87

aber nur wenn tatsächlich Notwehr vorliegt. Und dies kann man aus der Schilderung nicht erkennen. Ein "Angriff" ... was soll das sein? Das müßte man im Einzellfall genau beschreiben um eine Aussage zu treffen. Nur weil einem jemand angreift, darf man noch lange keine Waffe benutzen

bibo1301  24.09.2011, 21:43
@Reiswaffel87

Lieber shalom, bevor du hier anderen Usern rätst sich zu informieren und falsche Ratschläge gibst die keinerlei rechtliche Bedeutung oder Relevanz haben solltest du dich vielleicht lieber erst selbst informieren! 1. Ist es durchaus erlaubt ein Messer mit einer feststehende Klinge von 11cm mit sich zu führen. 2. Bist du nicht in der Lage eine Situation als "angemessen" einzustufen, was aber letztendlich auch nicht die geringste Rolle spielt.

Wenn die gute Frau unerlaubterweise ein MG dabei hätte dürfte sie es benutzen wenn sie sich damit verteidigen müßte.

Solltest du Zweifel an meiner Kritik haben rate ich dir den Notwehr-Paragraphen und das Waffengesetz zu lesen (ich glaube §42).

Messerschmied  26.09.2011, 17:45
@bibo1301

lieber bibo,

es sind die §§ 32 ff StGB und auch die §§ 227 ff BGB und vielleicht noch § 904 BGB, welche man sich in diesem Zusammenhang mal durchlesen könnte. . . . .