Wozu kann mich mein Arbeitgeber zwingen?

2 Antworten

Wenn er es festlegt und du das nicht magst, kann er dich zwar nicht zwingen, er wird dann jemand anderes finden... Ade Nebenjob. So eine Verkleidung ist albern, das sehe ich völlig ein, aber wenn du es ablehnst, zeigst du, dass du nicht hinter deinem Arbeitgeber stehst. Das kommt nicht so gut an bei dem.

Versuche es doch, vielleicht macht es Spaß. Im Außenbereich eines Hotels rennt hier immer ein Riesenfrosch rum. Die Kinder sind wie toll hinter dem her und finden es DOOF, wenn er nicht da ist.

Bei einem Aushilfsjob liegt es in der Natur der Sache, dass du praktisch alles machen musst, was nicht gegen Gesetze verstößt.

Wenn dir das nicht passt, musst du dir einen anderen Job suchen.

Familiengerd  29.10.2016, 17:16

Bei einem Aushilfsjob liegt es in der Natur der Sache, dass du praktisch alles machen musst, was nicht gegen Gesetze verstößt.

Was für ein vollkommener Unsinn ist das denn?!?!

DerHans  29.10.2016, 22:02
@Familiengerd

Schon mal was vom "Direktionsrecht" gehört?

Welcher Hilfsarbeiter kann sich denn aussuchen, was er machen will und was nicht?

Familiengerd  29.10.2016, 23:05
@DerHans

Schon mal was vom "Direktionsrecht" gehört?

Komm mir nicht so plump!

Das Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 hat der Arbeitgeber nur im Rahmen bestehender Verträge, Betriebsvereinbarungen, Gesetze usw. - und nur unter Beachtung des "billigen Ermessens".

Und über den Inhalt des Vertrags hier wissen wir überhaupt nichts. 

Welcher Hilfsarbeiter kann sich denn aussuchen, was er machen will und was nicht?

Was soll denn der Quatsch, und was hat das mit der Frage zu tun?

Wie kommst Du zu der gewagten Gleichstellung von "Hilfsarbeiter" und "Aushilfsjob"? Die Tatsache "Aushilfsjob" sagt doch überhaupt nichts aus zur Qualifikation des Arbeitnehmers und zu den Anforderungen an ihn, die sich aus seiner Arbeit ergeben!!

DerHans  29.10.2016, 23:10
@Familiengerd

Wie gesagt, kann er das ja verweigern. Dann muss er sich aber eine andere Stelle suchen.

Familiengerd  29.10.2016, 23:18
@DerHans

Was man mit seinem "Recht" gegebenenfalls anfängt, anfangen kann, ist doch wieder eine völlig andere Frage!

Um mir als Arbeitnehmer aber Gedanken darüber machen zu können, wie ich mit einer bestimmten Situation umgehen kann, darf, soll, muss ich doch erst einmal überhaupt wissen, welche Rechte ich denn nun habe!

Wenn man Deiner Bemerkung (ein "Totschlagargument") konsequent folgen würde, könnte man gleich die meisten Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern vor Arbeitgeberwillkür "in die Tonne kloppen", weil Arbeitnehmer meistens "am längeren Hebel sitzen"!

Wapiti201264  01.12.2016, 10:08
@Familiengerd

Richtig, Familiengerd!

Und genau so läuft das in der Praxis auch ab.

Und das ist genau das, was Du nicht kapierst und weswegen Du hier alles und jeden niedermachst, der zwar praxisnah, aber gesetzesfern argumentiert.

Leider sind die bestehenden Gesetze de  facto relativ sinnlos, weil es zu viele Arbeitsuchende gibt, die auch für weniger Geld oder unter peinlichsten Umständen arbeiten.

Solche praktisch Argumentierenden bezeichnest Du gerne als "schwachsinnig, unsinnig, blöde" und meinst, sie schreiben "Quatsch, Unfug" usw.

Bei mir auch immer wieder gerne.

Du bist eben komplett weltfremd.

Aber wir sind ja Kummer gewohnt... -.-

Familiengerd  01.12.2016, 12:33
@Familiengerd

weil Arbeitnehmer meistens "am längeren Hebel sitzen"!

Sorry, Korrektur: muss selbstverständlich "Arbeitgeber" heißen!

Familiengerd  01.12.2016, 13:05
@Wapiti201264

Bei mir auch immer wieder gerne.

Ach ja? Bei welcher Frage/Antwort denn zum Beispiel.

Und wenn es tatsächlich einmal so war (wobei ich nicht "schwachsinnig, blöde, Quatsch" usw. schreibe), dann hat es auch seinen berechtigenden Grund gehabt!

Aber um Dir einmal Recht zu geben:

Diese Deine Erwiderung ist tatsächlich völliger Unsinn (ach, da hast Du es ja endlich mal!) - weil sie an der Realität vorbei geht und mit dem Inhalt meiner Aussagen absolut nichts zu tun hat, denn offensichtlich verstehst Du deren Inhalt nicht (woran das bei Dir liegt, darüber will ich nicht spekulieren).

Wenn ich schreibe:

Um mir als Arbeitnehmer aber Gedanken darüber machen zu können, wie ich mit einer bestimmten Situation umgehen kann, darf, soll, muss ich doch erst einmal überhaupt wissen, welche Rechte ich denn nun habe!

dann betone ich doch ausdrücklich, dass ein Arbeitnehmer abwägen muss zwischen dem, was er nach dem Gesetz darf, und dem, was im in der Realität gegenüber seinem Arbeitgeber möglich ist!

Aber wenn ich Deine Erwiderung mit den unsinnigen (und noch einmal!) Verunglimpfungen lese, ist das ganz offensichtlich "zu hoch" für Dich!