Darf ich 15 Minuten vor Feierabend noch Pause machen? Darf der Arbeitgeber dies verbieten?

9 Antworten

§ 4 ArbZG regelt, dass nach mehr als 6 Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von einer halben Stunde durchzuführen ist. Diese kann durch zwei Pausen von je einer viertel Stunde ersetzt werden.

Die Pausenzeit zählt nicht zur Arbeitszeit. Aus diesem Grund ist der Beschäftigte in dieser Zeit von allen Tätigkeiten des Arbeitgebers freizustellen.

Wie die Pausen gelegt werden, schreibt das Gesetz nicht vor. Allerdings unterliegt die zeitliche Lage der Pausen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.

In Schicht- und Verkehrsbetrieben kann die Gesamtdauer der Pausen auf "Kurzpausen von angemessener Dauer" aufgeteilt werden, § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG. Diese Pausen zählen nach allgemeiner Auffassung zur Arbeitszeit und sind dementsprechend zu vergüten. Der Betriebsrat hat hier nur das Recht unbezahlte Zusatzpausen zu verlangen.

DH. Die einzige richtige Antwort.

@JanKrohn

Das ist doch gar nicht die Antwort auf die Frage! Und das Arbeitszeitgesetz ist ohnehin nur ein zahnloser Tiger.

Kommt drauf an, was dazu konkret vereinbart ist.

Ansonsten gilt das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

''Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.''

http://www.buzer.de/gesetz/3982/a55322.htm

Also grundsätzlich kann der Arbeitgeber schon sagen ''Sie machen jetzt bitte keine Pause.''. Es sei denn du arbeitest schon 6 Stunden ohne Pause, dann steht dir gesetzlich eine Pause zu.

In den meisten Firmen, ist dies extra in der Betriebsordnung geregelt. Natürlich steht Dir eine Pause zu, aber kurz vor Feierabend wird nicht gern gesehen und wie gesagt in der Betriebsordnung oder in einer Betriebsvereinbarung

ich denke, es gibt Regelungen, nach wievielen Stunden Du Pause machen solltest. Mal anders herum gefragt, was hast Du denn davon, wenn Du eine Viertelstunde vor Feierabend Pause machst?

Wenn du bis dahin noch zu wenig Pause gemacht hast, schon. Wenn das aber nicht geregelt ist, hat der Chef das letzte Wort!