Bereitschaftsdienst und Winterdienst 50%

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Ist doch schön. Bereitschaftsdienste sind inzwischen gesetzlich geregelt, sprich hier muss bezahlt werden, somit hast Dein Chef jetzt ein Problem, mit seinen 2 Stunden am Wochenende, entweder er räumt künftig soweit selbst vor, dass für Dich nur noch 2 Stunden Arbeit übrig bleiben, oder er muss eben mit mehr Schnee leben, alternativ wenn die entsprechende Fahrerlaubnis bei Dir vorliegt und Du entsprechend eingewiesen wurdest, es soll Traktoren geben mit Schneeschieber dran, damit geht es dann schneller ;) So nen Chef hatte ich auch schon mal, der hat es auch erst kapiert das er doof ist, wie es ihm der Richter durch die Blume mitteilte.

da der Winterdienst nicht in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist, brauchst du den auch nicht ausführen. Allerdings frage ich mich, was macht denn als Gärtner im Winter?

Du kannst deinen Arbeitgeber gegenüber nein sagen, dass die weder Winterdienst noch Telefonbereitschaft am Wochenende übernehmen wirst, oder eine angemessene Vergütung zur Übernahme aushandeln.

Die seitens Arbeitgeber vorgeschlagene Vergütung von zwei Stunden ist recht dürftig, unter 50,00 EUR solltest du dich nicht abspeisen lassen.