infoscore forderungsmanagement gmbh schreiben?!

4 Antworten

Da Du wohl gerne auf Seiten wie "Steam-P_rno" (Anfrage von Dir wurde gerade von Gf gelöscht) und ähnliches rumtollst, kann es schon sein, das Du da Videos oder Musik Dir angeschaut hast. Wenn dem so ist, wende Dich an einem Anwalt für solche Fragen.

Was genau wurde den beanstandet? Es muss ja die IP Deines Routers/Rechners, die Uhrzeit des Downloads und die genau Bezeichnung des betroffenen Films/Musiktitel genannt worden sein. Wenn dies der Fall ist, das Du diese Dateien aufgerufen hast, dann sehe ich schwarz für Dich.

Schaue mal in Dein Router, ob Du oder jemand Anderer in Deinem Haus zu dieser Zeit online warst.

Gruß

Nein, da wurde nichts an Uhrzeiten, Daten oder sonstiges genannt...

Nur dass dieser Zugriff wohl stattfand.

@robi1234567890
Nein, da wurde nichts an Uhrzeiten, Daten oder sonstiges genannt...

Dann ist es ein Bluff und Du brauchst nichts zu unternehmen.

Also nichts bezahlen!

Gruß

Es riecht förmlich nach Betrug. Die Firma selbst gibt es und ist seriös, sofern bei der Inkassobranche überhaupt von Seriösität reden darf.

Mir scheint in dem Fall, dass jemand einfach das Logo der Firma genommen hat und dich abzuzocken. Wie lautet den die Bankverbindung, fängt die IBAN mit DE an? Hast du jemals ein Schreiben von einem Anwalt bekommen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung? Wurde in den Schreiben von Infoscore überhaupt genannt, was genau und wann du die Verletzung begangen hast und wie die an deine Adresse gekommen sind? So wie du schreibst, offenbar nicht.

Und zu Schluss: Hast du überhaupt irgendwas illegal heruntergerladen. Daher am besten Infoscore anschreiben und Nachweise anfordern und solange mitteilen, dass du die Forderung bestreitest.

Ich würde hier auch vermuten, dass es sich um Betrug geht und Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Also am Dienstag ab zur Polizei. Dort aussagen, dass man nie etwas runtergeladen hat und es gar keine Forderung gegen einen geben kann.

Wenn ich einen verdacht aüßern sollte: Es könnte eine vorsätzliche Personenverwechslung sein. Damit hat Infoscore Erfahrung, denn die verwechseln gerne Personen, wenn sie jemanden nicht wiederfinden und hoffen, dass man sich nicht richtig wehrt. Darüber hinaus sind aber insgesamt 732,50€ sowieso hoffnungslos überteuert und nach aktueller Gesetzeslage gegenüber einem Verbraucher illegal. Die erlaubten "Gebühren" bei einer Urheberrechtsverletzung eines Verbrauchers liegen bei einem niedrigem Streitwert und damit irgendwo zwischen 100€ und 200€, wenn ein Anwalt involviert war. Zumindest ist es auch auffällig, dass die dich vorher nie per Brief bei dir gemeldet haben.

Dem Inkasso würde ich ein Einschreiben schicken: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück, unter anderem wegen Nicht-Vorlegen einer Vollmacht im Original. Ich habe zudem Strafanzeige wegen Betrugs erstattet wegen Verdachts einer vorsätzlichen Personenverwechslung durch ihr Haus. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, folgt eine Strafanzeige gegen Sie wegen Nötigung. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Ich bestreite, jemals zuvor von einer Tobis Film GmbH & Co. KG kontaktiert worden zu sein. Richten Sie ihrer angeblichen Mandantin aus, dass ich mich ggf. mit Hilfe eines Anwalts zur Wehr setzen werde und gemäß §8 Absatz 4 UWG die Kosten meines Anwalts als Schadensersatz geltend machen werde."

Danach würde ich schweigen. Die Beträge scheinen folgendem zu entsprechen: http://www.e-recht24.de/news/tauschboersen/7778-abmahn-ticker-tobis-film-gmbh-a-co-kg-laesst-filesharing-von-film-prisoners-abmahnen.html

Aber wie gesagt sind seit Herbst 2013 diese absurden Geldbeträge nicht mehr erstattungsfähig. Es besteht also eigentlich jetzt schon Grund, zu einem Anwalt zu gehen und die Kosten für den Anwalt als Schadensersatz vom Gegner einzufordern. Damit verdient der Gegner dann unterm Strich 0 Euro und legt drauf. Daher ist es extrem wahrscheinlich, dass die einen Rückzieher machen, wenn man einfach alles abwehrt.

Lies Dir das durch:

http://www.wagnerhalbe.de/resources/WAGNER+HALBE+Rechtsanw$C3$A4lte+K$C3$B6ln+Inkasso+infoscore+Abmahnung+Schutt+Waetke.pdf

Das habe ich schon gelesen. Aber sollte man es dann auch wirklich so machen?

Wollte nur sichergehen....

@robi1234567890

Das hat immerhin ein Rechtsanwalt geschrieben und ist nicht der Rat irgendeines Forumsnutzers. Ich würde jedenfalls genau so reagieren.

Tach,

Gesamtforderung (Stand: 14.6.2014) 856,95€

Oha, die ham ne Zeitmaschine ;-)

Tobis Film gibts tatsächlich, das is ne Vedeothekenkette.

Wie kann man da denn urheberrechtlich gedschützetes Material widerrechtlich nutzen?

Nachvollziehbar wäre, wenn einer sich Filme geliehen hat und die nicht zurückgegeben hat.

Wenn das ne Abmahnung sein soll für n illegalen download, dann müsste da genau stehen was da wann gemacht worden ist.

Mich erinnert das an die redtube Geschichte.

Du kannst das unter Androhung strafrechtlicvher Konsequenzu zurückweisen.

wir sind mit dem Einzug der folgenden überfälligen Forderung beauftragt:

Das kann ja jeder behaupten.

Solange keine Vollmacht vorliegt haben die gar kein Recht dich zu belästigen.

Zudem müsste ja zuersteinmal der Videofritze an dich herangetreten sein.

Du kannst das auch aussitzen.

Den Zugang aller Schreiben muss der Absender nachweisen.

Wie gesagt, entweder dickfellig aussitzen, oder mit Kanonen auf Spatzen zurückschießen.

Wenn das ne Abmahnung sein soll für n illegalen download, dann müsste da genau stehen was da wann gemacht worden ist.

Genau.

Zur Info:

Nein, da wurde nichts an Uhrzeiten, Daten oder sonstiges genannt... Nur dass dieser Zugriff wohl stattfand.

Gruß