infoscore forderungsmanagement gmbh schreiben?!

4 Antworten

Da Du wohl gerne auf Seiten wie "Steam-P_rno" (Anfrage von Dir wurde gerade von Gf gelöscht) und ähnliches rumtollst, kann es schon sein, das Du da Videos oder Musik Dir angeschaut hast. Wenn dem so ist, wende Dich an einem Anwalt für solche Fragen.

Was genau wurde den beanstandet? Es muss ja die IP Deines Routers/Rechners, die Uhrzeit des Downloads und die genau Bezeichnung des betroffenen Films/Musiktitel genannt worden sein. Wenn dies der Fall ist, das Du diese Dateien aufgerufen hast, dann sehe ich schwarz für Dich.

Schaue mal in Dein Router, ob Du oder jemand Anderer in Deinem Haus zu dieser Zeit online warst.

Gruß

Es riecht förmlich nach Betrug. Die Firma selbst gibt es und ist seriös, sofern bei der Inkassobranche überhaupt von Seriösität reden darf.

Mir scheint in dem Fall, dass jemand einfach das Logo der Firma genommen hat und dich abzuzocken. Wie lautet den die Bankverbindung, fängt die IBAN mit DE an? Hast du jemals ein Schreiben von einem Anwalt bekommen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung? Wurde in den Schreiben von Infoscore überhaupt genannt, was genau und wann du die Verletzung begangen hast und wie die an deine Adresse gekommen sind? So wie du schreibst, offenbar nicht.

Und zu Schluss: Hast du überhaupt irgendwas illegal heruntergerladen. Daher am besten Infoscore anschreiben und Nachweise anfordern und solange mitteilen, dass du die Forderung bestreitest.

Tach,

Gesamtforderung (Stand: 14.6.2014) 856,95€

Oha, die ham ne Zeitmaschine ;-)

Tobis Film gibts tatsächlich, das is ne Vedeothekenkette.

Wie kann man da denn urheberrechtlich gedschützetes Material widerrechtlich nutzen?

Nachvollziehbar wäre, wenn einer sich Filme geliehen hat und die nicht zurückgegeben hat.

Wenn das ne Abmahnung sein soll für n illegalen download, dann müsste da genau stehen was da wann gemacht worden ist.

Mich erinnert das an die redtube Geschichte.

Du kannst das unter Androhung strafrechtlicvher Konsequenzu zurückweisen.

wir sind mit dem Einzug der folgenden überfälligen Forderung beauftragt:

Das kann ja jeder behaupten.

Solange keine Vollmacht vorliegt haben die gar kein Recht dich zu belästigen.

Zudem müsste ja zuersteinmal der Videofritze an dich herangetreten sein.

Du kannst das auch aussitzen.

Den Zugang aller Schreiben muss der Absender nachweisen.

Wie gesagt, entweder dickfellig aussitzen, oder mit Kanonen auf Spatzen zurückschießen.