Wohnungsschäden durch katzen
ich wieder.. also mein Kater hat ja am fenster durchs klettern die eine dichtung der rechten seite und links und rechts am Fenster mittig das holz zerkratzt und die silikonränder..(balkontüren)
auf grund dessen sollte ich ja meine katzen abschaffen obwohl ich eine mündliche zustimmung hatte und die katzen schon vor dem eigentümer( vom altvermieter erlaubt) da waren.. bin damit zum anwalt und diese gab mir quasi auch recht
jetz jedoch meint der gegner das er hebliche schäden wie die beiden balkonfenster , lackabplatzungen an der einen zimmerinnentür( diese aber durch meine 2 jährige tochter entstanden sind) UND JETZ KOMMT WAS GANZ NEUES.. beschädigungen an der aussenfassade des balkons ( war aber die baufirma die den holzboden einlegte ist eine ganz kleine ecke... was die nachbarn aber auch haben)beschädigt wurden....
was alles bis aufs fenster nich stimmt.. aber mit dem fenster sind alte schäden und ich lasse mir kostenvoranschläge zusenden ( schon abgeschickt alles).. jetz ist es aber so das der vermieter seine firmen beauftragt hat und ich angebote beigefügt bekommen habe..
wie zum beispiel fürs fenster komplett neu machen obwohl ja nur von 8 silikonfugen pro fenster 2 kaputt sind und so....1000 euro verlangt werden oder für die zmmerinnentür auch 800 fürs flicken...
es sind meiner meinung nach geldbeträge was die tür nicht mal wert ist
muss ich den seine firmen nehmen oder kann ich eigene firmen beauftragen .
und wie ist es müssen die lackabplatzungen gleich behoben werden oder später erst be auszug.. denn mit dem fenster ist mir klar schon alleine wegen der dichtung das es gleich gemacht werden muss
4 Antworten
Nein, natürlich kannst du die Firmen beauftragen die hier eine Raparatur durchführen. Du brauchst nicht die Firmen des Vermieters nehmen. Schäden, die nicht für das Wohnen relevant sind, also nicht den momentanen Wert des Hauses mindern, hat der Vermieter spätestens beim Auszug zu reparieren.
Danke und Gruß aus Peru.
...hat der Vermieter spätestens beim Auszug zu reparieren. Richtig muss es heißen: ....hat der Mieter......
Wenn du ( deine Katze, dein Kind oder sonst wer) einen Schaden verursachst, musst du diesen Schaden zum Zeitwert erstatten. Auch wenn eine Katzenhaltung erlaubt ist, heißt das ja nicht, dass sie etwas kaputt machen darf.
Der Schaden den eine Baufirma verursacht hat, muss natürlich von dieser behoben werden.
Aber was dein Anwalt sagt, ist für den Ausgang eines evtl. Verfahrens völlig irrelevant. Dem istr das doch egal,er bekommt sein Geld auf jeden Fall, nämlich von dir.
du ich weiss das ich dafür aufkommen muss aber die behauptungen jetz das die katzen alles kaputt gemacht haben stimmt nicht..
und ich wollte wissen ob ich auch die firmen bestimmen darf oder ob ich die des vermieters nehmen muss
Natürlich musst du nicht auf die Angebote eingehen (deshalb sind's ja auch nur Angebote). Du musst allerdings die durch dich (oder deine Katze bzw. dein Kind) verursachten Schäden beheben. Wie du das tust ist zunächst einmal deine Sache. Du könntest es theoretisch sogar selbst reparieren, vorausgesetzt es kommt am Ende eine fachgerechte Reparatur dabei heraus. Was den Zeitpunkt angeht würde ich jetzt einfach mal sagen, so lange sich der Schaden durch ein Aufschieben der nötigen Reparatur nicht vergrößert (was bei den defekten Dichtungen wie du ja selbst auch sagst der Fall sein dürfte) musst du nicht sofort tätig werden.
Die angebliche Beschädigung der Aussenfassade kannst du meines Erachtens ignorieren, wie sollst du die denn verursacht haben? Ich habe selbst lange Zeit in einer Etagenwohnung mit Balkon gewohnt und habe den selbigen selten von außen betreten…
Also, nach diesem ganzen Theater gibt es noch immer keine Haftpflichtversicherung für rd. 50,00 bis 80,00 EUR/Jahr, die diesbezügliche Schäden ordnet? Für mich unglaublich.
Warum denn? Der Vermieter hat doch nur Anspruch auf Ersatz seines Schadens und nicht auf Bezahlung irgendwelcher Rechnungen. Beispiel: Ein alter Fußbodenbelag bleibt alt und wenn der jetzt ausgetauscht werden muß, zahlt der Vermieter doch auch alleine. Ein wertloser Teppich bleibt doch wertlos, auch nach dem angerichteten Schaden.
es geht doch nich um die schäden an sich... es geht dadrum ob ich seine firmen nehmen muss ode3r nich