Wohnungsschäden durch katzen

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Nein, natürlich kannst du die Firmen beauftragen die hier eine Raparatur durchführen. Du brauchst nicht die Firmen des Vermieters nehmen. Schäden, die nicht für das Wohnen relevant sind, also nicht den momentanen Wert des Hauses mindern, hat der Vermieter spätestens beim Auszug zu reparieren.

walterdealeman  24.06.2012, 01:24

Danke und Gruß aus Peru.

walterdealeman  07.07.2012, 16:03

...hat der Vermieter spätestens beim Auszug zu reparieren. Richtig muss es heißen: ....hat der Mieter......

Wenn du ( deine Katze, dein Kind oder sonst wer) einen Schaden verursachst, musst du diesen Schaden zum Zeitwert erstatten. Auch wenn eine Katzenhaltung erlaubt ist, heißt das ja nicht, dass sie etwas kaputt machen darf.

Der Schaden den eine Baufirma verursacht hat, muss natürlich von dieser behoben werden.

Aber was dein Anwalt sagt, ist für den Ausgang eines evtl. Verfahrens völlig irrelevant. Dem istr das doch egal,er bekommt sein Geld auf jeden Fall, nämlich von dir.

SamamY 
Fragesteller
 27.04.2012, 10:03

du ich weiss das ich dafür aufkommen muss aber die behauptungen jetz das die katzen alles kaputt gemacht haben stimmt nicht..

und ich wollte wissen ob ich auch die firmen bestimmen darf oder ob ich die des vermieters nehmen muss

Natürlich musst du nicht auf die Angebote eingehen (deshalb sind's ja auch nur Angebote). Du musst allerdings die durch dich (oder deine Katze bzw. dein Kind) verursachten Schäden beheben. Wie du das tust ist zunächst einmal deine Sache. Du könntest es theoretisch sogar selbst reparieren, vorausgesetzt es kommt am Ende eine fachgerechte Reparatur dabei heraus. Was den Zeitpunkt angeht würde ich jetzt einfach mal sagen, so lange sich der Schaden durch ein Aufschieben der nötigen Reparatur nicht vergrößert (was bei den defekten Dichtungen wie du ja selbst auch sagst der Fall sein dürfte) musst du nicht sofort tätig werden.

Die angebliche Beschädigung der Aussenfassade kannst du meines Erachtens ignorieren, wie sollst du die denn verursacht haben? Ich habe selbst lange Zeit in einer Etagenwohnung mit Balkon gewohnt und habe den selbigen selten von außen betreten…

Also, nach diesem ganzen Theater gibt es noch immer keine Haftpflichtversicherung für rd. 50,00 bis 80,00 EUR/Jahr, die diesbezügliche Schäden ordnet? Für mich unglaublich.

SamamY 
Fragesteller
 27.04.2012, 13:10

es geht doch nich um die schäden an sich... es geht dadrum ob ich seine firmen nehmen muss ode3r nich

schleudermaxe  30.04.2012, 10:51
@SamamY

Warum denn? Der Vermieter hat doch nur Anspruch auf Ersatz seines Schadens und nicht auf Bezahlung irgendwelcher Rechnungen. Beispiel: Ein alter Fußbodenbelag bleibt alt und wenn der jetzt ausgetauscht werden muß, zahlt der Vermieter doch auch alleine. Ein wertloser Teppich bleibt doch wertlos, auch nach dem angerichteten Schaden.