Habe ich da ein Recht auf Entschädigung?

7 Antworten

Selbstverständlich hast Du ein Recht darauf, dass Dir Deine Beeinträchtigung entschädigt wird.

1. Die m² der Wohnfläche, die Du nicht nutzen kannst, sind klar. Diesen Anteil von der Gesamtwohnfläche kannst Du von der Miete für die exakte Dauer der Nichtnutzbarkeit abziehen. Mietminderung nennt man das.

2. Die Bautrockner, die bei Dir aufgestellt werden, haben normalerweise einen eigenen Stromzähler, sodass genau gemessen wird, wie hoch die Stromkosten sind, die dafür anfallen werden. Vergewissere Dich ggf. bei der Aufstellfirma, dass diese Messung auch tatsächlich erfolgt.

3. Verursachen die Bautrockner Lärm, der Deinen Aufenthalt in der Wohnung beeinträchtigt? Auch dafür gibt es Mietminderung. Wieviel Dir zuerkannt wird, weiß normalerweise der Herr von der Versicherung. Die zicken da normalerweise nicht rum. Unter diesen Punkt fallen dann auch die Beeinträchtigungen durch die häufigen Besuche der Arbeiter.

Für die Erstattung dieser Beträge ist die Gebäudeversicherung zuständig. Kläre mit dem Vermieter, ob Du die Beträge direkt von der Miete einbehalten kannst oder ob Du eine Aufstellung der Beträge direkt bei der Versicherung einreichen sollst. (Normalerweise ist es Sache des Vermieters, aber manchmal hat man als geschädigter Mieter bessere Karten, wenn man den direkten Kontakt zur Versicherung hat.)

Stimmt es, dass wenn es lauter als 50 dB ist, dass man dann Anspruch eine 100% Minderung hat?

Ich kann zurzeit nicht mal richtig fernsehen, also lärm macht es schon..

@Aktionaer0010

Ich bin nicht sicher, aber ich weiß wie laut diese Geräte sind und ich persönlich fände es unzumutbar in Räumen zu wohnen in denen diese Geräte auch nur in gleichen Etage der eigenen Wohnung stehen würden. Daher halte ich (rechtlich nicht begründet) eine 100% Mietminderung oder alternativ die Unterbringung in anderen Wohnräumen oder einem Hotel, während der wochenlangen??? trocknung der Wohnung für mindestens angemessen.

@verreisterNutzer

Es kommt sicher auf den Einzelfall an. Wenn nur das Fernsehen das Problem wäre, aber wie sieht es mit Schlafen aus? Ich könnte mir vorstellen, dass sich hier die Hauptbeeinträchtigung ergibt, denn den Fernsehton könnte man auch über Kopfhörer ganz gut hören.

Jeder Geschädigte ist verpflichtet, den Schaden, so gering wie möglich zu halten, wenn aber die Versicherung auch meint, dass der Aufenthalt in der Wohnung für die Dauer der Trocknung unzumutbar ist, kann man vorschlagen, auf welche Weise man ausweicht. Gibt es eine vorübergehende Unterkunft im Familienkreis? Anmietung über HomeCompany? Pension, Hotel?

Das kann man direkt mit denen verhandeln.

Eine andere Möglichkeit, die man ebenfalls gut besprechen könnte, wenn man z. B. tagsüber sowieso außer Haus ist und wenn Schlafen nicht wirklich beeinträchtigt wird: In den Abendstunden beim Fernsehen die Geräte ausmachen und wenn man zu Bett geht, wieder anmachen. Die Trocknung dauert zwar vielleicht etwas länger, aber eine Möglichkeit wäre es auch.

@Aktionaer0010

Meine Tochter hatte vor kurzem dasselbe Problem. Der Bautrockner lief auch Tag und Nacht und sie hat sich nicht einmal über den Lärm beschwert. Mit der Versicherung wirst du keine Probleme bekommen - hatte sie auch nicht. Du wirst das überleben :-) lg

Der Gebrauch des Mietgegenstandes ist nicht wesentlich eingeschränkt, fürchte ich anhand der Frage.

Die vom Mieter bezahlte VGV ersetzt allerdings den Strom und auch eine etwaige Mietminderung, so jedenfalls hier bei uns. Viel Glück.

Wäre das Dein einziges Bad/WC, könntest Du bis zu 100% die Miete mindern, da die Wohnung so ja nicht bewohnbar wäre.

Da Du eine Ausweichmöglichkeit hast (was natürlich auch für Dich viel angenehmer ist), ist sie entsprechend niedriger anzusetzen. Wie hoch Du die Miete mindern kannst, erfährst Du bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem Mieterverein.

Bitte den Sanitärbetrieb, der die Bautrockner installiert, Zwischenzähler an jeder Steckdose anzubringen. Schreibe Dir die Zählerstände vor Inbetriebnahme und beim Abbau auf und lasse sie Dir quittieren.

Die Kosten machst Du dann bei Deinem Vermieter oder dessen Versicherer geltend. Ich musste die damals über die Gebäudeversicherung des Vermieters einfordern - das war aber kein Problem.

Die Rückerstattung solltest Du Dir natürlich beiseite legen - Du wirst dann ja eine hohe Nachzahlung bei Deinem Energielieferanten haben!

Hallo Aktionaer,

wie so oft bei Schäden, es kommt immer auf den Einzelfall an.

Dieser Link dürfte helfen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-Beschaedigte-Fliesen-und-Trocknungsgeraet---f243508.html

Kontaktiere doch einfach mal deinen Versicherungsvermittler, der dir mit Sicherheit auch weiterhelfen kann und entsprechend des Bundeslandes in dem du wohnst, dir entsprechende Urteile nennen kann.

Gruß N.U.

Entschädigung kann ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen. Mietminderung hingegen schon. Je nachdem auch richtig viel. Das kann bis 100% gehen.

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Schoeneberg_109-C-25607_Einsatz-von-Trocknungsgeraeten-rechtfertigt-Mietminderung-von-100-Prozent.news16626.htm

Die Kosten musst du ja sowieso nicht tragen, so du nicht der Verursacher warst.


Vielen Dank hat mir sehr geholfen !