Wohnungskündigung wegen Arbeitslosigkeit?

16 Antworten

Der Vermieter muss einen zulässigen Grund haben, Arbeitslosigkeit gehört nicht dazu.

Er kann nur wegen Eigenbedarf kündigen oder wenn ihr massiv gegen den Mietvertrag verstoßt.

Arbeitslosigkeit ist keine Begründung für eine Kündigung.

Die Kündigung ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht.

Es müssen Fristen eingehalten werden. Was im Einzelnen bei euch vorliegt und was zu unternehmen ist, kann - wie maja0403 andeutet - am Besten beim / mit dem Mieterschutzbund geklärt werden. Der zu entrichtende Beitrag ist gering bzw. sozialverträglich und beinhaltet meistens auch bei Bedarf die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt. Solltet ihr Heute oder Montag in Angriff nehmen (Beratungstermin vereinbaren.)

Kopf hoch und viel Glück

Mieterschutzbund = Örtlicher Miterschutzverein

Der zu entrichtende Beitrag ist gering bzw. sozialverträglich und beinhaltet meistens auch bei Bedarf die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt.

Hier ist es schon ausreichend, Google zu befragen (oder halt hier), um festzustellen, dass der Vermieter zu lange in der Sonne gesessen hat.

Jetzt noch Geld für einen Anwalt o.ä. auszugeben, ist kontraproduktiv.

Der Vermieter braucht einen rechtmäßigen Grund für eine Kündigung, den er hier einfach nicht hat.

@ChristianLE

Ich kenne die ganze Vorgeschichte und die genauen Umstände nicht und bin kein Mietrechtsexperte. Vermutlich wird es so sein. Bei Unsicherheiten und Ängsten sollte man sich aber trotzdem gleich einen vernünftigen Beratungstermin z.B. beim Mieterschutzverein holen. Keineswegs kontraproduktiv. Denn wenn ein Schreiben erst einmal da ist - ob berechtigt oder wie vermutet, unberechtigt - muß man auch fachgerecht reagieren.

@sirigel
muß man auch fachgerecht reagieren.

Bei einer unrechtmäßigen Kündigung braucht man überhaupt nicht reagieren, diese kann man einfach ignorieren, da sie gegenstandslos ist.

Und wenn die Familie schon eh nicht mehr weiß, wie sie jetzt den Lebensunterhalt bestreiten soll, dann ist es nicht hilfreich, ihr nun auch noch zu empfehlen, Geld für einen Anwalt oder Mieterschutzbund aus dem Fenster zu werfen!

@Renick

Genau. Sie sind auch so ein Berater, der sagt: Nichts tun, brauchts nicht, geht alles von alleine. Sie hätten mir in einer vergangenen Situation, die ja für Andere soooo klar war, dass man nichts unternehmen muß, das gleiche geraten. Gott sei dank kann ich selbst denken und war weder ängstlich noch eingeschüchtert von all den Experten hier. (18 Kommentare dagegen, 1 Kommentatorin dafür) Wenn dann aber Menschen ins Unglück kommen, sind Sie vermutlich einer derjenigen die dann sagen, "Naja, hätte man doch reagieren müssen". Mieterschutzverein ist kein Geld aus dem Fenster werfen. Das können und müssen übrigens die betreffenden Personen selbst entscheiden. Außerdem spreche ich eine Empfehlung aus, Sie eine Anweisung.

@sirigel
sind Sie vermutlich einer derjenigen die dann sagen, "Naja, hätte man doch reagieren müssen"

Nein, das würde ich nicht sagen. Wenn ich eine Antwort gebe, dann bin ich mir sicher. Ich kann dir das auch genauer erklären. Angenommen der Vermieter reicht bei Gericht Räumungsklage ein. Dann prüft das Gericht als erstes, ob eine rechtswirksame Kündigung vorliegt. Denn ohne Kündigung, keine Räumungsklage. Und das ist bei dem in der Frage angegebenen Kündigungsgrund definitiv nicht rechtswirksam. Das hat zur Folge, dass die Räumungsklage vom Gericht abgewiesen wird.

Bitte lies zur weiteren Vertiefung auch meine Antwort, wo ich es noch genauer erklärt habe. Der Vermieter hat nach dem Gesetz nur das Recht zur Kündigung, wenn die Mietzahlung tatsächlich ausbleibt. Die alleinige Befürchtung reicht nicht aus.

@Renick

Bleiben Sie so wie Sie sind. Alles wird gut. Ich persönlich will eben nur Empfehlungen aussprechen und keine verbindliche Aussagen treffen, so wie Sie.

@sirigel

Meine Aussagen sind auch nicht verbindlich. Das dürfte ich gar nicht rechtlich gesehen, denn das dürfen nur Anwälte. Es steht jedem Fragesteller frei, was er aus den gegeben Antworten macht. Ich erwecke vielleicht nur den Eindruck, dass ich Anweisungen geben würde. Aber das liegt nur daran, dass ich mir sicher bin mit dem was ich zu erklären versuche und es entsprechend ausdrücke.

Schad um's Geld. Rechtslage ist klar. Es wurde auch nur die Kündigung vorsorglich angedroht, mehr nicht. Damit gibt es keine Kündigung und wird es vermutlich auch nicht geben. Der Brief ist nur heiße Luft um die Mieterin in Angst und Schrecken zu versetzen. Deshalb einfach Ruhe bewahren und schweigen.

Nein, für die Kündigung bei einem Wohnraummietverhältnis bedarf es eines gesetzlich anerkannten Grundes. Arbeitslosigkeit genügt hierfür nicht, ebenso nicht das Risiko, dass der Mieter nicht mehr zahlen kann.

Deine Mutter wird auch zwei Jahre lang Arbeitslosengeld erhalten (oder wie es jetzt heißt), weiterhin kann sie Wohngeld und sonstige Sozialleistungen beantragen.

Die Kündigung des Vermieters ist rechtswidrig und damit rechtlich unwirksam.

Dann gäbe es noch die befristete Widerspruchsmöglichkeit nach § 574 BGB.

Ob und inwieweit man sich gegen eine unwirksame Kündigung wehren muss, weiß ich jetzt nicht. Ich denke nicht, die Rechtsanwaltskosten kann man sich sogar ersetzen lassen:

https://rechtsklarheit.de/blog/tarik-sharief-anwalt-berlin-n-bei-einer-unwirksamen-k-ndigung-des-vermieters-muss-dieser-dem-mi

Sollte auf eine unwirksame Kündigung eine unwirksame Räumungsklage folgen, würde schon das Gericht diese Klage abweisen. Wenn zu diesen Vorgängen ein Rechtsanwalt mandatiert wird, muss der Auftraggeber den RA bezahlen! Ersatz der RA-Kosten ist nicht möglich.

Auf was für Ideen manche Vermieter so kommen...

Alle ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten sind im § 573 BGB zu finden. In der Regel ist das der Eigenbedarf.

Außerordentlich kann er eigentlich nur kündigen, wenn Du (einfach ausgedrückt) mit der Mietzahlung über mehr als einem Monat im Verzug bist.

Kann uns der Vermieter einfach so kündigen und muss er evtl. irgendwelche Fristen einhalten oder ähnliches?

Solange es sich nicht um ein Zweifamilienhaus handelt, dass der Vermieter auch bewohnt, kann der Vermieter überhaupt nicht kündigen.

In dem Fall wäre das Schreiben ein Fall für den Mülleimer.