Risse in der Wand, Mietwohnung

Riss01 - (Recht, Mietrecht, Miete) Riss02 - (Recht, Mietrecht, Miete)

8 Antworten

Also ,ich kann Dich in jeglicher Hinsicht beruhigen.Wenn Du einen Mangel meldest,kann Dir daraus keine Wohnungskündigung und niemals Obdachlosigkeit drohen.Die Risse auf dem Bild halte ich nicht für einen schwerwiegenden Mangel.Dies könnten Spannungsrisse ebenso sein(Neubau?) wie auch Setzrisse ,Änderung des Grundwasserspiegels,ein leichtererer Baumangel,wie auch durch leichte Erdbeben,Detonationen verursacht.Informiere mal den Vermieter.Vermutlich wird der Riss einfach ausgebessert.Nur ,wenn der Riss sich aufweiten würde,tiefgehend würde,hier spreche ich von einigen Millimetern oder mehr,müsste sowohl die Ursache festgestellt werden,als auch eine aufwendigere Reparatur.Liebe Grüße.

tommy40629 
Fragesteller
 18.03.2015, 12:33

Ok. Vielen Dank!

Nein, der Vermieter ist verpflichtet, dir eine bewohnbare Wohnung zu stellen. Dafür bezahlst du Miete. Wenn du die Schäden meldest, ist das kein Kündigungsgrund. Außerdem weißt du nicht, ob der Vermieter diese Risse beseitigen läßt oder nicht. Du bist nur verpflichtet, Handwerker zur Beseitigung der Risse in die Wohnung zu lassen (nach vorheriger Terminvereinbarung). Wenn die Reparaturen so aufwändig werden würden, dass die Wohnung zeitweise (bis zum Abschluss der Reparaturen) unbewohnbar wird, muss er dir sogar eine Ersatzunterkunft stellen.

tommy40629 
Fragesteller
 18.03.2015, 12:43

Danke!

Über solche Risse solltest du dir keine Gedanken machen. Sie sind normal. Jedes Gebäude arbeitet und bewegt sich. Möglicherweise wurde aber auch an der Stelle gepfuscht und die Statik nicht richtig ausgeführt. Trotzdem kein Grund zur Sorge. Werden die Risse aber breiter, sodass man das Mauerwerk sieht und auch im Mauerwerk Risse sind, dann solltest du dir Sorgen machen.

Der Vermieter kann dich doch deswegen nicht kündigen! Die Risse zu beseitigen ist seine Sache, nicht deine. Du bist verpflichtet, die Risse zu melden - ein Kündigungsgrund ist das nicht.

Er kann dich nicht kündigen. Du kannst deinem Vermieter sagen er soll dies beheben was er auch machen muss. Wenn du nicht Schuld bist kann er dir nicht kündigen