Wohnungskaution bar bei Vertragsabschluss?

9 Antworten

Die meisten Vermieter wollen vor der Wohnungsübergabe die Kaution in Bar oder als Überweisung erhalten haben.

Wer mehrere Interessenten hat muss sich auch nicht auf einen einlassen der in Raten zahlen will.

Geh mal davon aus dass Du wenn Du am Tag x die Kohle nicht dabei hast kein Mietvertrag zustande kommt.

Hallo zusammen.

Grundsätzlich hat der Mieter das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Das darf ein Vermieter nicht ablehnen. Darüber hinaus sollte ein Mieter die Kaution niemals in das Vermögen des Vermieters übergeben. Also weder bar, auch wenn das immer noch sehr üblich ist, noch als Überweisung auf ein Mietkonto. Im Falle einer Insolvenz, fällt die Kaution in die Insolvenzmasse und ist futsch.

Wir richten grundsätzlich ein Treuhandkonto bei einer entsprechenden Kautionsbank ein. Die Kaution ist vor der Wohnungsübergabe zu überweisen. Nur nach Eingang ( mindestens der 1. Rate ) werden die Schlüssel übergeben. Für den Mieter bietet die Treuhandbank die entsprechende Sicherheit.

So die Rechtslage. Schwierig ist es in jedem Fall, wenn der Vermieter darauf besteht. Konfrontationen noch vor der Wohnungsübergabe sind wenig zu empfehlen.

Ich würde immer mit eigenen schlechten Erfahrungen meinen Wunsch nach einer Überweisung auf ein Treuhandkonto begründen. Und um Verständnis bitten. Der Vermieter MUSS ohnehin ein entsprechendes Einzelkonto für den Mieter eröffnen. Da gibt es keine Ausreden.

Viel Glück :)

Die Mietkaution bei Vertragsabschluß in bar zu zahlen ist nicht unüblich.

Hatte ich auch schon bei der Anmietung einer Wohnung über eine Hausverwaltung.

Lasse Dir im Gegenzug eine Quittung, die Schlüssel für die Wohnung und den gegengezeichneten Mietvertrag übergeben.

Dir ist es nach § 551 BGB auch möglich, bei Vertragsunterzeichnung lediglich ein Drittel der Kaution zu zahlen - und den Rest in zwei Raten zu tilgen.

bei Vertragsunterzeichnung lediglich ein Drittel der Kaution zu zahlen 

Wodurch es leider nicht zu einer Vertragsunterzeichnung kommt...

Die Kaution ist nicht bei Vertragsabschluss fällig. Der Mieter ist lt. BGB berechtigt (auch wenn im MV was anderes stehen sollte) die Kaution in drei gleichen Raten zu zahlen. Die  erste ist bei Mietbeginn fällig, die beiden folgenden mit der Miete am jeweils dritten Werktag der nächsten zwei Monate. Die Höhe der Kaution ist auf max. drei Nettokaltmieten begrenzt (also ohne Einbeziehung der Betriebskosten).

Du solltest Dir das Recht vorbehalten es zu überweisen, weil Du einfach ein vorsichtiger Mensch bist und nicht so viel Geld mit Dir rumschleppst.

oder sollte ich jetzt im Nachhinein noch auf mein Recht der Ratenzahlung beharren?

Erst wenn der Vermieter den Mietvertrag unterschrieben hat, kannst bzw. solltest Du auf Ratenzahlung pochen, denn sonst wird der Vermieter nicht unterschreiben.

Ich denke, dass zwar viele Vermieter schon wissen, dass man die Kaution in Raten zahlen darf, aber es gibt dem Vermieter halt ne gewisse relative Sicherheit, wenn er schon mal die Kaution hat.