Jemand schließt Abo auf meinen Namen ab, Inkasso kommt an mich. Wie muss der Vertragsabschluss belegt werden?

6 Antworten

Wer etwas will, muss es spätestens vor Gericht auch beweisen können das es ihm zusteht.

Nicht du musst nachweisen, das dieser Abschluss nicht von dir getätigt wurde, sondern das Inkasso bzw. derjenige der die Forderung geltend macht, muss nachweisen, das du den Vertrag abgeschlossen und die Ware oder Dienstleitung auch erhalten hast.

Ich würde die Forderung als strittig und unbegründet vollumfänglich zurückweisen und ggf. Strafanzeige erstatten.

mepeisen  10.09.2016, 21:45

Eine Strafanzeige bringt gar nichts. Erst, wenn man irgendwie Details hat, kann man auch an eine Strafanzeige denken.

Erst wenn es wirklich klar ist, dass es jemand aus der WG sein muss bzw. ein Familienmitglied. Oder wenn klar ist, dass die Forderung frei erfunden ist.

Gern genommen sind auch "absichtliche Personenverwechslungen". Sprich: Die Gläubiger finden den Schuldner nicht mehr und schreiben wildfremde Leute gleichen Namens an, hoffen, dass die sich falsch wehren oder zufällig der Richtige dabei ist.

Erlaubt ist das natürlich alles nicht. Und Straftaten sind das ggf. ebenfalls.

Was ich nur sagen will: Wenn man Anzeige erstattet, dann sollte man auch irgendeinen Funken von beweisen haben und wissen in was für eine Richtung das geht. Sonst wird das ganz schnell eingestellt.

rbeier  10.09.2016, 22:56
@mepeisen

Eine Strafanzeige bringt schon etwas, diese lässt sich gegen unbekannt erstatten.

Ferner kann es im Falle eines Zivilprozessen hilfreich sein, eine solche Anzeige vorlegen zu können.

Im übrigen wird schon ermittelt werden, wer hier etwas abgeschlossen hat, schliesslich soll ja von einem Konto bezahlt worden sein. In einem Ermittlungsverfahren wird man dann schon in Erfahrung bringen, auf wessen Namen das besagte Konto läuft!

mepeisen  11.09.2016, 10:35
@rbeier

Eine Strafanzeige bringt schon etwas, diese lässt sich gegen unbekannt erstatten.

Das meine ich nicht. Natürlich lässt sich eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Aber Staatsanwälte sind verpflichtet, Strafanzeigen ohne hinreichenden Verdacht einzustellen. Wer einfach so etwas ins Blaue hinein vermutet, der wird sehen, dass das ganz schnell wieder eingestellt wird.

Alles, was ich sagen wolle ist: Erst bemühen, wenigstens die Sachlage aufzuklären und dann auch entsprechend handeln. Für den Moment ist ja noch nichts passiert. Inkassos schreiben nur Briefe. Ernst nehmen muss man die noch nicht.

Ferner kann es im Falle eines Zivilprozessen hilfreich sein, eine solche Anzeige vorlegen zu können.

Nur dann, wenn es Ermittlungsergebnisse gibt oder um der Argumentation, man habe stillschweigend der Schuld zugestimmt, zuvor zu kommen. Dasselbe erreicht man aber auch, wenn man klar erkennbar erklärt "Keine Ahnung, was sie wollen, weisen Sie mir mal Vertrag usw. nach".

Im übrigen wird schon ermittelt werden, wer hier etwas abgeschlossen hat, schliesslich soll ja von einem Konto bezahlt worden sein. In einem Ermittlungsverfahren wird man dann schon in Erfahrung bringen, auf wessen Namen das besagte Konto läuft!

Ja. Wie gesagt: Meiner Meinung nach sollte man zuerst irgendwas in Erfahrung bringen und dann im Anschluss fundiert Anzeige erstatten. Ob dann gegen Unbekannt oder gegen konkrete Personen, ist zweitrangig.

Wenn man beispielsweise bei der Anzeige ausführen kann "Hier, das lautet auf falscher Adresse, das bin nicht ich." oder "Das lautet auf richtiger Adresse, aber Konto XYZ ist nicht meines, da hat einer meine Daten missbraucht." Dann ist es auch sicher, dass vernünftig ermittelt wird.

Und eines ist auch klar: Man hat kaum Einfluss, wie zügig ermittelt wird. Wenn man sich drauf verlässt, dass die Ermittlungsergebnisse noch vor dem Zivilprozess vorliegen, kann das schief gehen. Da ist es besser, bereits vorab das Argument im Köcher zu haben. Also dass es eine falsche Adresse/Kontonummer war und man folglich nicht der richtige Schuldner ist.

Bevor ein Inkassobüro beauftragt wird, werden Mahnungen an den Schuldner verschickt. Hast du die nicht erhalten?? Du hättest eigentlich schon länger von dieser Forderung wissen müssen.

Bestehe darauf, dass man dir den Vertragsabschluß nachweist. Eine reine Behauptung reicht nicht aus. Ein Begrüßungsschreiben ist kein Vertrag! Aber wieso ist es dir nicht schon damals aufgefallen, dass etwas nicht stimmt?

blinkblankblunk 
Fragesteller
 10.09.2016, 11:26

Ich wohne dort seit mehreren Jahren nicht mehr, außerdem kann die PÜerson im Haushalt, die das Abo abschloss auch ebenso meine Post abgefangen haben. Nur durch Zufall als ich dort zu Besuch war kam mir heute der Brief in die Finger.

Mignon4  10.09.2016, 11:31
@blinkblankblunk

Das verstehe ich nicht. Du bist dort nicht mehr wohnhaft, heute nur zufällig zu Besuch und du findest jetzt zufällig einen an dich adressierten Brief, der zufällig an diese alte Adresse gerichtet wurde?

EXInkassoMA  10.09.2016, 12:42
@Mignon4

Der Fragesteller steht hier nicht vor Gericht herr Kollegah ;-) 

Mignon4  10.09.2016, 13:13
@EXInkassoMA

@ ExInkassoMA

Ich weiß... :-)))

Ich wollte den Sachverhalt nur vollständig und richtig verstehen, um dem Fragesteller eine richtige Antwort zu geben. Dazu benötigt man manchmal halt mehr Hintergrundinformationen.

Wenn schon, dann bitte "Frau ...."! :-)))

blinkblankblunk 
Fragesteller
 11.09.2016, 14:31
@Mignon4

Bin dort seit mehreren Jahren nicht mehr gemeldet, wohl aber mir nahe stehende Personen, die ich besucht habe. Darum war ich da. Ich vermute da wurde im Haushalt (zeitweise eine größere WG) von jemand anderen auf meinen Namen ein Vertrag abgeschlossen. Evtl. gab es für Studenten ein Probeabo oder so. Aber von alledem wusste ich nichts, auch war der Telefonanschluss, wenn es eine Teleaquise war, nie auf meinen Namen. Die Firma meinte ich hätte mal ein Begrüßungsschreiben bekommen und danach seien die Abokosten immer bezahlt worden... aber nie von mir :D

Ich weiß nun nicht ob da irgendwo eine Unterschrift von mir gefälscht wurde. Das Inkassounternehmen, welches ich zufällig Samstag erreichte, wollte von der Tatsache, dass ich nie einen Vertrag abgeschlossen habe, nichts hören und gab sich sehr zickig. Ich mach einen Widerspruch und verlange den zugrunde liegenden Vertrag zu sehen.

mepeisen  12.09.2016, 13:23
@blinkblankblunk

Das Inkassounternehmen, welches ich zufällig Samstag erreichte, wollte von der Tatsache, dass ich nie einen Vertrag abgeschlossen habe, nichts hören und gab sich sehr zickig

Und deswegen bringt es nichts, sich telefonisch an Inkassos zu wenden.

Ich mach einen Widerspruch und verlange den zugrunde liegenden Vertrag zu sehen.

Vollkommen korrekt. Und sobald du genauer weißt, was da Sache ist, kannst du auch ggf. dagegen vorgehen.

Ein Inkassounternehmen kann nicht nur Forderungen stellen, sondern muß Dir auch eine Forderung - auf Verlangen hin - diese nachweisen.

Denn irgendein Unternehmen hat ja auch den Inkassodienst beauftragt.

Cool bleiben. inkassunternehmen überprüfen nicht ob eine Forderung rechtmäßig ist oder nicht und müsste expl den vertragsabschluss nachweisen. Das Gesprächsprotokolls eines call agenten reicht nicht. Ein Anwalt brauchst nicht. 

Schon mit dem inkassoladen nachweisbar kommuniziert? 

Falls nicht geschehen, einmalig dem Inkasso widersprechen. Folgenden Musterbrief finde ich gut: https://www.verbraucherzentrale.de/mediabig/116301A.pdf

Cool bleiben und alles was nicht vom Gericht kommt ignorieren

mepeisen  10.09.2016, 21:41

Dem ist nichts hinzuzufügen. Und bitte die absurden Falschinfos von Nathan ignorieren.

Wer unsicher ist, geht mit Gehaltsnachweis zum örtlichen Amtsgericht, lässt sich dort einen beratungsschein geben und bespricht das dann mit einem Anwalt. meist kann der Anwalt auch auf Beratungsschein einen Brief verschicken, um das Inkasso deutlich in die Schranken zu weisen.