Vertrag mit dem Vermerk "Entwurf"?

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Da der Vertrag von allen unterschrieben wurde, ist es kein Entwurf mehr, sondern ein rechtsgültiger Vertrag.

"Aussteigen" im Sinne eines Rücktritts ist nicht möglich, man kann nur kündigen - und zwar beide Mieter gemeinsam. Bis dahin haften beide Mieter gesamtschuldnerisch, der Vermieter darf sich also quasi aussuchen, von wem er im Streifall die Miete, Nebenkosten und Kaution einfordert.

Im schlimmsten Fall gibt es einen gegenseitigen Kündigungsverzicht, der bis zu einer Dauer von vier Jahren wirksam sein kann.

Genau so ist es gekommen. Vertrag wäre auch auf Klopapier gültig.

Mindestmietdauer gab es, aber "nur" ein Jahr. Der Vermieter wünscht sich eine Entschädigung von je 1000€, eingefordert von beiden in gesondert/individuell aushandelbaren Raten. Diesen Betrag rechtfertigt er mit der Kaution UND 3 Kaltmieten.

Ein Anwalt hält das für überzogen, auf die Kaution hätte er keinen Anspruch. Er will/würde je 500€ (also insgesamt 1000 = 3 Kaltmieten) durchsetzen, will selbst aber auch 500€ für seine Dienste.

Ich denke, mit dem "Begehren" des Vermieters kann und sollte man leben.

Die Ansprüche der Firma, die da ihre Verträge und Dienstleistungen zur Verfügung stellt und ggf. betrogen wurde, haben damit nichts zu tun und gehen die Mieter nichts an. Sie dürfen nicht Bestandteil der Argumentation sein.

Gruß S.


Der Vermerk "Entwurf" ist mit den Unterschriften hinfällig - damit ist ein voll wirksamer Vertrag geschlossen worden.

Dieser Vertrag muss nun ordentlich gekündigt werden, danach kann ein neuer Vertrag "verhandelt" werden. Bis dahin haften beide Mieter gesamtschuldnerisch für den Mietzins.

So hat es sich bestätigt. Danke.

Gruß S.

Ein Entwurf ist kein rechtswirksamer Vertrag. Er müsste noch ausgehandelt werden. Ein wirksamer Mietvertrag ist damit nicht zu stande gekommen.

Vorausgesetzt, die Mieter sind noch nicht eingezogen

So habe ich es auch im Internet erlesen. Aber es ist wohl strittig.

Es gibt aber noch was anderes, viel Seltsameres:

Der Vermieter hat diesen ENTWURF aus dem Internet. Da gibt es eine Firma, die diese Entwürfe zur Verfügung stellt und auch darauf hinweist, dass sie eben nur Entwürfe sind. Die Vermieter müssten die Passagen mit den Mietern verhandeln, ggf. ändern, streichen usw. Diese Firma macht dann einen VERTRAG gemäß diesen Vereinbarungen. Das kostet dann auch Geld. Sie erheben eine Gebühr für diese Arbeit. Der Entwurf ist ein Download mit dem Vermerk "kostenloser Entwurf für Vermieter". Der ausgearbeitete, rechtsgültige Vertrag kommt danach - gegen eine Gebühr.

Der Vermieter wollte sich dieses Geld sparen und hat einfach den Entwurf der Firma XY genommen - steht auch im Kopf - ohne hier zu arbeiten, ohne zu bezahlen ... diese Firma sagt (wir haben angerufen): Der Vertrag kommt nicht von uns. Unsere VERTRÄGE sind KEINE Entwürfe.

Da muss doch was gehen ... oder?

Eingezogen sind sie noch nicht.

Gruß S.

@Sirius66

Um die Gültigkeit des Entwurfes als verbindlichen Mietvertrag herbeizuführen, müsste zumindest das Wort ENTWURF durch Durchstreichung und Abzeichnung des Vermieters  erfolgen.

Da ihr auch nicht die Wohnung durch Einzug in Besitz genommen habt, sehe ich auch keinen mündlichen Mietvertrag als existent.

War denn tatsächlich der Entwurf bereits von allen drei Parteien unterschrieben und dem Vermieter zurückgereicht worden?

@albatros

Dummerweise ja. Der Vermerk geht blass über jedes Baltt des 5-seitigen Vertrages. Wenn man das durchstreicht, streicht man alles durch.

Gruß S.