Wohnungskäufer will nach über 3 Jahren Papiere?

10 Antworten

die Frage ist doch; war überhaupt eine Genehmigung vonnöten?

Das äußere Erscheinungsbild vom Haus wurde nicht verändert. Dachfenster sind nicht das Problem.

Gauben - zusätzliche Veranda dagegen schon

Torrevieja59 
Fragesteller
 16.07.2018, 19:59

Danke für Deine Antwort.

Äusserlich wurde nichts am haus verändert...

Eigentlich müßte das alles beim Notar erledigt worden sein, als beide Partner den Vertrag unterschrieben haben. Aber was weiß ich.

Einfach beim Notar mal nachfragen, denn genau das ist sein Job solche Sachen zu wissen.

Interessante Frage.

Deine Schwiegertochter hat eine Wohnung gekauft "DAchausbau möglich" Aber den Dachausbau hat sie sich nicht genehmigen lassen.

Dann hat jeMand gekauft, der natürlich davon ausging, dass es so, wie es ist, alles rechtlich in Ordnung ist.

Nun will der verkaufen und trifft auf einen, der es ganz genau wissen will. Der will alle Genehmigungen zusammen haben und fragt.

Nun hat Deine Schwiegertochter Erklärungsbedarf.

Ich bin kein Baurechtsexperte, aber es könnte sein, dass der Käufer, also der, an den Deine Schwiegertochter verkauft hat, noch Schadenersatz fordert.

Das Entscheidende hierbei wird sein, was bezüglich des Dachgschoßes beim Verkauf durch deine Schwiegertochter im Kaufvertrag steht. Das fehlt in deiner Information leider.
Steht dort im Vertrag, dass der Dachausbau zum normalen Wohnraum gehört oder kann man zumindest schlüssig annehmen, dass das Dach offiziell genehmigter Wohnraum ist, dann kann deine Schwiegertochter durchaus Probleme bekommen. Sie hätte eine Eigenschaft des Hauses zugesichert, die tatsächlich nicht so gegeben ist wegen der fehlenden Genehmigung.
Der aktuelle Eigentümer könnte dann meines Erachtens entweder eine Entschädigung für den tatsächlich geringeren Wert des Hauses durch die fehlende Genehmigung fordern, oder aber den Kauf anfechten.
Ist hingegen im Kaufvertrag der Dachboden lediglich wie ein Lagerraum oder ähnliches ausgegeben, dann wäre es kein Problem, denn dann wäre der Ausbau nur ein Bonus, aber keine zugesicherte Wohnfläche.

Natürlich darf er das Verlangen und er muss es auch. Sie brauchte für den Ausbau eine Genehmigung, der Notar ist keine Fachkraft für Bauträgern sondern bestätigt nur als Unparteiische Partei

peterobm  16.07.2018, 20:32

Sie brauchte für den Ausbau eine Genehmigung

woher weist das?? Bauantrag wurde mit Dachausbau genehmigt, nur eben später durchgeführt -

es braucht keine Genehmigung, da Außen nichts verändert wurde