Nachträglicher dachausbau

4 Antworten

Handelt es sich bei der Immobilie um einen (einzigen) Eigentümer oder um mehrere Eigentümer? Bist Du einziger Eigentümer der Immobilie, macht eine Eintragung im Grundbuch irgendwo nicht wirklich Sinn. (Was sollte denn dann dort überhaupt eingetragen werden ?)

Gibt es aber mehrere Eigentümer, solltest Du Dir Dein Nutzungsrecht dort als (zukünftiger) Eigentümer sehr wohl eintragen lassen - praktisch als Eigentumsnachweis.

Viel wichtiger als eine (eventuell notwendige) Eintragung ins Grundbuch ist aber eine zunächst vorliegende Baugenehmigung! Denn Du schaffst hier ja zusätzlichen Wohnraum.

Was kostet eine Baugenehmigung für diesen Wohnraum. Ist es sinnvoll beim Verkauf diese vorher einzuholen oder kann man das dem Käufer überlassen?

Nein, im Grundbuch nicht...aber ihr benötigt eine Statik und eine Baugenehmigung!

Es sei denn, es handelt sich nur um "Ausbau" also Dämmung, tapezieren....

Was ist deine Definiton von Ausbau?

Der Wohnraum war damals schon ein Wohnraum nur nicht eingetragen. Wir haben diesen neu gedämmt und aufgelatttet... Etc.

@Peso7071

Brauchst es nicht ins Grundbuch eintragen zu lassen. Es ist ein Wohnhaus und alles was wichtig ist, steht bereits drin.

Wir haben auch gerade oben gedämmt, tapeziert, Laminat verlegt und Möbel eingebaut. Das gehört nicht in Grundbuch.

Wenn es Dein Eigentum ist und wenn Du keine Änderungen an der Statik vornimmst, muss das niemand wissen.

Doch, ich muss das Haus verkaufen.

hängt von den baugesetzen deines bundeslandes ab,bei uns brauchst nichts wegen ausbau solang es keine erker sind,schräge dachfenster sind ohne plan erlaubt

NRW Einfamilienreihenhaus , Dach 38grad ca. 12m2 drempel und 45 unteres vollgeschoss