Auf das Dach meiner Wohnung- darf ich das?

7 Antworten

Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, ist das Dach s.g. Gemeinschaftseigentum.

Wenn dir in der Teilungserklärung nicht ausdrücklich ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wird, dafst Du in der Tat das Dach nicht benutzen.

Auch nicht wenn Du einen direkten Zugang hast.

Du kannst bei der nächsten Eigentümerversammlung das Sondernutzungsrecht für das Dachstück beantragen.

Setze Dich diesbezüglivh mit Eurem Verwalter in Verbindung.

lesterb42  27.03.2015, 08:32

Lieb gemeint aber leider falsch. Wenn zur Wohnung ein Sondernutzungsrecht hinzukommen soll, müssen alle Miteigentümer in notarieller Form zustimmen, weil die Teilungserklärung geändert und beim Grundbuchamt eingereicht werden muss.

Vielleicht braucht der Typ einfach etwas zum Meckern. Braucht mein Opa auch immer. LG

crazyvision 
Fragesteller
 26.03.2015, 13:52

Hahah ja solche Menschen gibts :D

AlesanaEmoBoy  26.03.2015, 13:53

Alle Leute hassen meinen Opa. Klar, ich habe ihn gewissermaßen lieb, aber er nervt mit seinem Verhalten und das regt Mich auf, weil dann immer Kommentare wie "Dein Opa, dieser Alte Meckerkasten" kommen.

Das Dach ist nicht Teil "deines Grundstücks". Vielmehr zählt das Dach zur Gemeinschaftsfläche und ohne ein Sondernutzungsrecht, das Dir von allen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft ausgestellt werden muss, darfst Du Dich dort nicht einmal aufhalten.

es ist ganz einfach. wenn dir das haus gehört, darfst du fast alles machen, auch auf dem dach schlafen wenn du willst.

aber wenn es ein haus ist mit mehreren Wohnungen und dir gehört nur eine Wohnung davon (auch wenn es die ganz oben ist), dann gehört das dach nicht dir (höchstens eine Dachterrasse, wenn du die mitgekauft hast)

Auf das Dach dürfen nur Handwerker, die versichert und fachkundig sind. Fremde und Laien haben darauf nichts zu suchen und zerstören nur die Flachdachdichtung.