Darf mein Hausvermieter ohne genehmigung den dachboden vermieten ´?

4 Antworten

Der Ausbau einer Wohnung bedarf generell einer Genehmigung des Bauamtes, spätestens dann, wenn sich die angegebene Wohnfläche damit ändert. besonders kritisch ist es in Ballungsräumen, wo Wohnraum generell knapp bemessen ist. hier muss sogar die Nutzungsänderung einer Wohung angegeben werden. sprich, wenn jemand in einem zimmer seiner privaten Wohnung ein Homeoffice einrichtet. das meldet zwar so gut wie keiner, jedoch ist die Chance erwischt zu werden praktisch bei null, das das Ordnungsamt nur dann aktiv wird, wenn die eine entsprechende Meldung erhalten.

die frage ob bei euch im Haus zusätzlicher Wohnraum vermietet wird, hat auch für dich als Mieter hinreichend Aspekte, die dich tangieren, dass ich dringend mal das Gespräch mit dem Vermieter suchen würde.

das fängt bei den Müllgebühren an, erstreckt sich über die Allgemeinkosten für Strom, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung etc. hier lauert u.a. die Falle, dass im Schadensfall die Gebäudeversicehrung bei einer Änderung der Wohnfläche, die ihr nicht gemeldet wurde, im Zweifelsfall die Regulierung des Schadens beschneiden oder ganz verweigern kann.

dazu kommt die Frage nach den Energiekosten. sind überhaupt freie Zähler für Strom, Wasser oder Gas vorhanden (sofern erforderlich) und was ist mit den Heizkostenverteilern.

würde mich übrigens in dieser kranken Welt nicht wundern, wenn der Hausmeister die Wohung auf eigene Kappe am Vermieter vorbei vermietet. daher würde ich mich auf jeden fall direkt mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

lg, Anna

wenn der Hausmeister ...

Da steht Hausvermieter nicht -meister.

@anitari

oh, dann muss ich mich entschuldigen, dass ich mich hier verlas...

wie gesagt, der vermieter darf das (sofern er eine baugenehmigung hat) davon würde ich mich aber nicht kirre machen lassen. achte aber unbedingt in der folgenden zeit darauf, dass keine komischen Sachen bei der Abrechhnung vorkommen.

lg, Anna

Wenn der neu geschaffene Wohnraum den Anforderungen an eine vermietbare Wohnung entspricht, bedarf es keiner Genehmigung des zuständigen Bauamtes der Kommune.

Um zu vermieten braucht man keine Genehmigung vom Staat. Lediglich für den Ausbau eine Baugenehmigung. Und das auch nur wenn dort nicht schon einmal Wohnraum war.

Was für eine Genehmigung von Staat meinst du denn? Und woher weißt du, dass er keine Genehmigung "vom Staat" hatte?