Wohnungsbesichtigung nach Kündigung - Mieter verweigert Termin

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Vielleicht sollte dem Mieter klar gemacht werden das er gemäß BGB § 809 dem VM oder von ihm bevollmächtigten Dritten den Zutritt aus wichtigem Grund, z. B. Besichtigung mit Mietinteressenten, gewähren muß. Ansonsten kann er wegen evtl. verspäteter Weitervermietung schadenersatzpflichtig gemacht werden.

Zu berücksichtigen ist auch:

Dritte Personen

Andere Personen als der Vermieter selbst haben nur Zutritt zur Wohnung entweder in Begleitung des Vermieters oder nach vorheriger Benachrichtigung durch den Vermieter unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Legitimation (z.B. einer Vollmacht).

Mehr zum Thema Besichtigung hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Was können wir, als zukünftige Mieter,

Sie nicht, nur der Verwalter oder der Vermieter.

Der Mieter hat wohl sehr früh gekündigt. Rein rechtlich hätte die Kündigung zum dritten Werktag im Juni beim Vermieter sein müssen, damit er zum 31.8. fristgerecht kündigen kann.

Also gehe ich davon aus, dass der Verwalter oder Vermieter in diesem Monat noch gar keinen rechtlichen Anspruch zur Besichtigung wegen Neuvermietung hat.

MfG

Johnny

johnnymcmuff  22.05.2013, 23:53

Uns läuft die Zeit davon..

Drei Monate sind eine lange Zeit.

anitari  23.05.2013, 07:26

Also gehe ich davon aus, dass der Verwalter oder Vermieter in diesem Monat noch gar keinen rechtlichen Anspruch zur Besichtigung wegen Neuvermietung hat.

Diesen Anspruch hat der Verwalter/Vermieter sobald er Kenntnis von der Kündigung des Mieters hat.

johnnymcmuff  23.05.2013, 12:19
@anitari

Diesen Anspruch hat der Verwalter/Vermieter sobald er Kenntnis von der Kündigung des Mieters hat.

Kann man das irgendwo nachlesen, dass er den Anspruch dann schon hat?

Der Vermieter oder Hausverwalter kann einen Rechtsanwalt einschalten, der per einstweiliger Verfügung erwirkt, dass der Mieter die Besichtigung zulassen muss und bekommt dafür ein paar Termine genannt, von denen er sich einen aussuchen kann.

Die Kosten, die das verursacht, muss der Mieter tragen, da er gegen ein Gesetz verstößt.

Vielleicht genügt auch schon ein Schreiben des Rechtsanwalts, wo er auf die negativen Folgen aufmerksam gemacht wird. Sofern er sich weiterhin weigert, muss er z. B. auch Mietausfälle bezahlen, wenn dadurch das Haus nur verspätet neu vermietet werden kann. Da er mit seiner Kündigung dem Vermieter 3 Monate Zeit gegeben hat, einen neuen Mieter zu finden, kann es danach auch wieder bis zu 3 Monate dauern, bis der richtige Nachmieter gefunden ist und somit könnte es sein, dass er bis zu 3 Monatsmieten erstatten muss. Wird er auf diese Folgen und die Anwaltskosten etc. hingewiesen, wird er schon einlenken. Möglicherweise geht ansonsten allein dafür seine Kaution drauf.

Möglicherweise ist auch eine fristlose Kündigung denkbar, die aber in diesem Fall wohl keine wirkliche Hilfe darstellen würde, da sowieso schon gekündigt ist.

Also, die mir vorliegende Literatur ist sich nicht einig und weist teilweise auf die mietvertraglichen Vereinbarungen hin. Wenn dort nichts vereinbart wurde zwischen Vermieter und Mieter, hat der Mieter natürlich gute Karten. Ein Hausverwalter bzw. ein Makler hat m. W. sowieso kein Besichtigungsrecht, dies hätte nur der Vermieter selbst. Viel Glück und rede vielleicht direkt mit dem Mieter (ggf. über den Bekannten).

Der Verwalter kann auf Zugang klagen. Ansonsten nichts...