Kann man eine Wohnungskündigung noch zurücknehmen?

11 Antworten

Der Vermieter kann auf Einhaltung der Kündigung bestehen. Falls schon ein neuer Mieter da ist, kann eine einseitige Verzögerung durch Euch sehr sehr teuer werden, denn Ihr wäret zum Schadenersatz für die zwischenzeitliche Unterbringung der neuen Mieter und Ihrer Möbel und für den Mietausfall des Vermieters verpflichtet, von etwaigen Kosten für eine Gerichtsverfahren abgesehen. Vermeiden könnt Ihr dies nur einvernehmlich mit Eurem Vremieter, also sprecht möglichst schnell mit ihm...

Wer steht denn überhaupt als Mieter im Mietvertrag und wer hat die Kündigung unterschrieben?

Eine Kündigung kannst du nicht zurück nehmen, sie ist mit Erhalt wirksam.

Du könntest versuchen mit dem Vermieter zu reden, ob er euch einen Aufschub gewährt. Aber er kann darauf bestehen, das ihr auszieht falls er schon einen Nachmieter hat.

Der Vermieter kann natürlich auf die Kündigung bestehen. Wenn ihr aber rechtzeitig mit ihm sprecht und er noch keinen Nachmieter hat wird er euch bestimmt entgegenkommen.

die Kündigung ist wirksam!!! Du kannst aber probieren mit dem Vermieter zu sprechen und auf seine Gutmütigkeit hoffen. Wenn er schon nen Nachmieter hat, seh ich keine Chance. So schnell wie möglich mit dem VM reden. Wenn er nein sagt, müsst ihr raus. Wenn beide Parteien einverstanden sind, wird er die Kündigung als nichtig erachten, jedoch habt ihr dann wieder die normale Kündigungsfrist und könnt dann nicht spontan gleich wieder raus, wär auch dem VM gegenüber nicht fair.

Da würde ich sofort mit dem Hausbesitzer Kontakt aufnehmen und ihm die Lage erklären.
Solange er noch keinen Nachmieter gefunden hat, gibt er euch bestimmt die nötige Zeit bis zum definitiven Entscheid.
So etwas kann nur im persönlichen Gespräch geregelt werden - keine E-Mails oder Briefe.