Wohnungs-Besichtigungstermin nicht eingehalten - muss ich Rechnung zahlen?

9 Antworten

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Hi Stella0485 ! Hier stehen ja schon ein paar Antworten, die sich zum Teil komplett widersprechen. Und tatsächlich: Alle haben ein wenig recht ! Fakt ist: Nehme ich Dienstleistungen in Anspruch - ganz egal ob ich die mündlich, schriftlich, telefonisch oder per e-mail bestelle, muß ich diese bezahlen - und zwar im Gegensatz zu Warenlieferungen, die ich 14 Tage lang widerrufen/zurück schicken kann, wenn telefonisch oder per e-mail bestellt wurde. Für Dienstleistungen gelten andere Rechte für den Erbringer der Leistung. In Deinem Fall würde ich den Vorgang aber anders bewerten. Du hast Dich zwar verbindlich für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung verabredet - diese wäre aber bei Zustandekommen des Termins KOSTENFREI für Dich gewesen. D.h. der Vermieter-Service hatte eh nicht eingeplant für diesen Termin ein Entgeld zu vereinnahmen. In diesem Fall würde ich es für fragwürdig ansehen, ob der Anspruch von 35,- € durchsetzbar ist. Wenn ich dagegen mit einem Arzt, Masseur, Personal-Trainer, Friseur oder sonstwem einen Termin vereinbare, hat dieser feste Einnahmen durch das Zustandekommen des Termins. Kommt der Termin mit solchen Dienstleistern nicht zustande, werde ich ersatzpflichtig - und zwar in voller Höhe des entgangenen Umsatzes - auch wenn dies in der Praxis von den wenigsten Dienstleistern so praktiziert wird, weil sie ihre Kunden nicht verprellen wollen, wären sie aber dazu berechtigt. In deinem Fall konnte der Vermieter-Service aber (wenigstens von Dir) nicht mit einer Einnahme/Umsatz durch die Wahrnehmung des Termins rechnen. Oder wurde vorher mündlich eine Gebühr für diesen Termin vereinbart (das wäre jedenfalls unüblich, zumal du ja noch nicht einmal wußtest, ob dir die Wohnung überhaupt gefällt)?Vermutlich aber könnte der Vermieter-Service einen Spesen- und Auslagenersatz verlangen. Immerhin hat sich jemand in ein Auto oder anderes Verkehrsmittel gesetzt und dafür Fahrtkosten verursacht. Einen solchen Auslagenersatz fordert aber der Vermieter-Service nicht - sondern nennt es (deinen Angaben nach) "Ausfallentschädigung". Jetzt bewegen wir uns zwar im Bereich der juristischen Wortklauberei - aber eine Ausfallentschädigung beinhaltet mehr als nur den Kostenersatz für Fahrtkosten - und damit wäre eine solche Forderung mutmaßlich ungerechtfertigt. Selbst wenn eine geringe Anspruchsgrundlage herzuleiten wäre, liesse sich aber trefflich über die Höhe dieser 35,- € streiten. Ich weiss ja nicht wie weit der Firmensitz des Vermieter-Service von dem verabredeten Treffpunkt entfernt liegt - aber um allein 35,- € Fahrtkostenersatz geltend zu machen, müssten wir uns schon im Bereich von ca. 70km Entfernung bewegen. Ist dies der Fall? Andernfalls solltest Du den Vermieter-Service einfach auffordern, doch bitte die Höhe des geforderten Betrages zu belegen, bzw. nachvollziehbar zu begründen. Gleichzeitig aber das Bestehen einer Forderung seitens des Vermieter-Service natürlich nicht kommentieren - also weder bestreiten noch anerkennen. Halt mich doch mal auf dem Laufenden wie der Spaß weitergeht. lg

doolboy  21.06.2011, 20:44

Super. Wie will er denn einen Einnahmeausfall beweisen, um daraus einen Rechtsanspruch auf eine Ausfallentschädigung abzuleiten? Schall und Rauch.

AGBs: Überraschende. Kann man auch vergessen!

stella0485 
Fragesteller
 24.08.2011, 11:53

Hallo, lieben Dank erst mal für die umfangreiche Antwort! =D Also klar ist, dass das nicht schön von meiner Seite gelaufen ist und ich kann auch verstehen, wenn sie ihr Spritgeld erstattet haben möchte, aber 35,- sind doch schon sehr happig, die gute Dame wohnt ca. 20km weit weg, ihr offizielles Büro liegt sogar nur 10km weit weg, allerdings hat sie die Anreise von ihrem privaten Wohnsitz in Rechnung gestellt.

Na ja, wie auch immer, ich habe mich bei einer Sozialarbeiterin informiert und diese hat sogar für mich bei der Dame angerufen. Da ich momentan nicht in guter psychischer Verfassung bin (ich bin im Moment nicht in der Lage, mich wie ein "gesunder" Erwachsener um meine Angelegenheiten zu kümmern) hat sie die Dame dazu bewegen können, die Rechnung zu stornieren. Unfassbar, aber da sieht man, Wunder gibt es immer wieder und auch einfach nur verständnissvolle Mitmenschen, die Mitgefühl haben und nicht immer nur an Kohle denken. =D

Hmm, wenn man nen Handwerker bestellt und dann nicht zu hause ist, berechnet der die Anfahrt.

Warum sollte das bei nem Vermieter anders sein?

markuuus  20.06.2011, 20:41

Mit dem Handwerker hat man vorher einen Vertrag geschlossen, der die Kosten der Anfahrt und die Kosten seiner Arbeit beeinhaltet. Warum sollte der Handwerker, der seinen Teil des Vertrags eingehalten hat, das Geld nicht bekommen?

Das ist allein Risiko des Vermieters.

Du mußt nicht zahlen.

Obwohl ich es schon sehr unhöflich ist Termine zu machen und diese dann nicht einzuhalten bzw. abzusagen.

Deinen Namen würde ich mir als Vermieter gut merken.

stella0485 
Fragesteller
 24.08.2011, 11:57

Ja da hast du Recht, aber wir alle machen schonmal Fehler und vergessen was. ;) Das ist normalerweise auch nicht meine Art.

Ja. Und jeder der was anderes behauptet kennt sich mit Ausfällen von Terminen nicht aus. Steht sicher in den AGB´s drin. Diese solltest Du lesen. Und ein mündlicher Vertrag, gerade bei Terminzusagen, hat bestand.

Ganz ehrlich solltest Du darüber nachdenken, was Du zukünftig an Dir ändern könntest. Einen Termin zu vereinbaren und dann nicht abzusagen - mindestens 24 Stunden vorher - gehört sich nicht. Jeder Unternehmer muss seine Zeit planen und hält diesen Termin dann frei, den ein anderer, eventuell interessierter, nicht erhält.

Du schadest damit also a) dem Vermieter-Service, b) einem weiteren Interessenten (bei anderen könntest Du der/die leidtragende sein) und c) auch dir selbst.

Denn wenn Du eventuell dann mal wieder eine Wohnung suchst oder findest - vielleicht wieder bei diesem Service, wird dieser dir eventuell nicht mal mehr einen Termin geben. Zuverlässigkeit gehört eben dazu - vor allem bei Immobilien. Als Vermieter möchte ich keinem eine Wohnung geben, der nicht einmal einen Termin wahrnimmt bzw. korrekt absagt. Wie wird diese Person dann langfristig die Miete zahlen bzw. wie wichtig wird dieser Person die Mietzahlung sein? So denken die Vermieter, und wenn Du Vermieter wärst, würdest Du genauso denken.

Viel Glück bei der weiteren Suchey

stella0485 
Fragesteller
 24.08.2011, 11:56

Hallo, auch dir danke ich für die ausführliche Antwort. Auch danke für die Anregungen, die du so schreibst, aber das weiß ich auch. Ich kann mich in die Lage des Vermieters versetzten und weiß auch, dass sich so was nicht gehört. Aber wir alle sind nur Menschen und machen Fehler. ;)

Hallo an Alle!

Ich bin ganz auf der Seite derer, die sagen, es ist o.k. 35 € zu verlangen. Ich bin obsolut der Meinung, dass derjenige ebenfalls Zeit und Geld ( z.B.Benzin) investiert hat von der Vermietungsfirma.

Und allen denjenigen, die erzählen: Kein echter Vertrag, nicht darauf hingewiesen etc.:Wieso fühlen Sie sich eigentlich im Recht? Wenn es umgekehrt wäre und der "Vermieterservice" hätte den Termin ohne Ankündigung nicht eingehalten, komisch, dann ist es auf einmal aber ganz anders???

Normalerweise hat es mit Anstand zu tun, Termine abzusagen, wenn man diesen nicht einhalten kann. Ich bin mir sicher, dass die Firma nur deshalb Geld verlangt, weil Sie nicht angerufen haben. Andernfalls wäre die Rechnung vermutlich gar nicht erst abgeschickt worden.

Also vielleicht Fehler nicht immer nur bei anderen suchen, sondern bei sich selbst anfangen!