Ausweiskopie für Wohnungsbesichtigungstermin?

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Hallo Laralar205,

wir sind ein Immobilienmaklerunternehmen aus Stuttgart. Zu Ihrer Frage: Nein, nach dem Ausweis fragen darf weder ein Vermieter noch ein Makler bei der Besichtigung oder Anmietung einer Mietwohnung. Und schon gar keine Kopie des Ausweises verlangen bzw. anfertigen. Es muss nur dann ein Ausweis vorgelegt werden, wenn das Geldwäschegesetz gilt. Dies ist aber nur beim Immobilienkauf der Fall, nicht in der Vermietung.

Bitte Laralar205 seien Sie äußerst vorsichtig. Uns sind tatsächlich Fälle bekannt, da wurde die Identität von Mietinteressenten geklaut. In gewissen Kreisen zahlt man viel Geld für komplette Ausweisdaten. Deshalb niemals eine Kopie des Ausweises über das Internet schicken und schon gar nicht bevor man die Wohnung überhaupt besichtigt hat. Leider spielt die Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten auch solchen Betrügern in die Hände, denn viele Suchende fühlen sich dann regelrecht genötigt auf die Bedingungen einzugehen. Wo suchen Sie denn eine Wohnung?

Falls ein Vermieter auf eine Ausweiskopie besteht (obwohl er es eigentlich nicht darf) kann man diese immernoch zum Mietvertragstermin mitbringen. Dann weiß man wenigstens wem man seine Daten in die Hand gibt.

Es macht auch eigentlich bei genauem Nachdenken gar keinen Sinn, dass ein Vermieter die Daten schon vor der Besichtigung haben will. Mal angenommen er lädt 30 Leute ein. Schmeißt er dann die restlichen 29 Ausweiskopien der Leute, die die Wohnung nicht bekommen, wieder weg oder was will er damit?

Was muss der Mieter angeben?

Der Gesetzgeber schützt die Rechte der Mietinteressenten sehr stark. Grundsätzlich müssen Mietinteressenten nur Daten angeben, die für Abschluss oder Erfüllung des Mietvertrags erforderlich sind, wie die Einkommensverhältnisse oder die Zahl der einziehenden Menschen. Bei einem Besichtigungstermin müssen Wohnungssuchende noch keine Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen machen. Generell gehen persönliche Vorlieben wie der Musikgeschmack oder die Tatsache, dass jemand vorbestraft ist oder Wohngeld erhält, den Vermieter nichts an.

Angesichts der Wohnungsknappheit muss jeder Suchende für sich selbst überlegen, wie viel er von sich preis gibt. Leider herrscht ein gewisser Zwang mehr Angaben zu machen, als der Gesetzgeber vorsieht, weil man sonst die Wohnung nicht bekommt. Aber gleich noch vor der Besichtigung eine Ausweiskopie zu fordern geht unserer Meinung nach zu weit.

Was darf der Vermieter/Makler in der Selbstauskunft fragen?

Siehe hierzu unsere Webseite:

10-Insider-Tipps zur Wohnungssuche:

stephan-immobilien.info/tipps-wohnungssuche-stuttgart/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die ausführliche Antwort :)

Ein gebranntes Kind?

Um Missbrauch zu vermeiden würde ich bei der Ausweiskopie alle Angaben schwärzen, die den Vermieter nichts angehen.

z.B. die Religionszugehörigkeit oder die Ausweisnummer.

Das ist eine gute Idee 👍🏼

Das wird wohl kein Betrug sein, sondern das ist heute schon fast normal, denn die Vermieter können sich einiges erlauben.

....denke nicht. Die Vermieter sind heutzutage übervorsichtig.