Jobcenter lehnt mein Wohnungsangebot ab Was nun?

4 Antworten

wenn sie über den Satz liegt ist es ok keine Einzugsgenehmigung zu erhalten..die kommen Dir doch entgegen.. weise doch schnell nach, das es keine andere Whg. in der Dir zustehenden Preis-/ Größenklasse in Eurer gesamten Gemeinde/Stadt gibt .. Alleinerziehendenmehrbedarf den gibt es nicht beim..zur Wohnungsgröße,bedenke Du erziehst Du nur ein Kind..

Hallo lalala, es ist ganz wichtig, daß Du vor der Wohnungskündigung Dich mit dem Jobcenter ins Benehmen setzt, damit sie Dir den Umzug genehmigen. Und ebenso wichtig: die Wohnung muß vom Mietpreis angemessen sein, dies richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Wenn der Mietpreis nicht paßt, müßtest Du den fehlenden Betrag aus dem Regelsatz nehmen, was dann meist zu finanz. Engpaß führt. Daher würde ich Dir raten, Dich an die Auflagen des Jobcenters zu halten. Kläre aber vorher noch ab, daß Dein Leistungssachbearbeiter auch sicher die KdU (Kosten der Unterkunft) für Dich und Dein Kind gerechnet hat. Für 2 Personen dürfte die Wohnung bis zu 65 qm groß sein.

ist das überhaupt rechtens?

Sofern die gesuchte Wohnung unangemessen ist - erst 30, dann 50, dann 70 ZU TEUER -, dann ist es rechtens, dass man 5 Absagen für angemessene Wohnungen sehen möchte - oder eben entsprechende Ablehnungen von Hausverwaltungen haben möchte), bevor man eine unangemessene Wohnung genehmigt.

Ob die Wohnung in deinem Rahmen ist, ist für die Zustimung nicht mageblich, denn der Alleinerziehendenmehrbedarf sowie der Regelsatz sind nicht dazu gedacht, Kosten der Unterkunft daraus zu bestreiten.

Wegen der Gasheizung, wurde die Kostenübernahme bestimmt nicht abgelehnt !

Es kommt erst einmal darauf an,warum du überhaupt deine Wohnung gekündigt hast,war das denn notwendig ?

Denn wenn nicht,dann wird dir nur die alte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt und auch keine Kaution und Umzugskosten übernommen.

Du kannst also auch ohne diese Zusicherung umziehen,dann musst du aber die Kaution,Umzugskosten,selber tragen und bekommst nur deine alte Miete gezahlt,musst dann die Differenz selber zahlen.

Das mehrere Wohnungsangebote vorgelegt werden müssen,ist eigentlich der Regelfall,normalerweise sind es aber nur 3 Angebote.

Für dein 18 jähriges Kind bekommst du keinen Alleinerziehenden Mehrbedarf,nur für das 2 jährige Kind.

Dieser beträgt 36 % deines Regelsatzes,also von derzeit 391 €,sind das 140,76 € im Monat.