Wohnung mieten mit BAföG, wenn BAföG Antrag noch nicht bearbeitet ist?

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Beim Antrag sollten Sie das angeben was stimmt. Sollten Sie sicher sein eine Wohnung in den nächsten zwei Wochen zu bekommen, dann können Sie ja noch warten. Sollten Sie aber unsicher sein, dann geben Sie besser den aktuellen Wohnsitz im Antrag an und beantragen Sie das Bafög. Sollten Sie im weiteren Verlauf eine Wohnung finden, dann können Sie dies im Antrag aktualisieren lassen. Jetzt dürfte es aber etwas schwieriger werden eine Wohnung zu finden, da dies jetzt viele Studenten machen.

Dem Vermieter können Sie das ja so sagen wie Sie es hier schrieben. Sie haben Bafög beantragt, laut Rechner werden Sie den vollen Betrag bekommen (eventuell Einkommens Nachweis der Eltern vorzeigen und das Ergebnis des Rechners) und zusätzlich bekommen Sie noch Kindergeld. Der Vermieter kann dann entscheiden ob ihm das passt oder ob es zu unsicher ist die Wohnung an jemanden zu vermieten, der ca 970€ monatlich bekommen wird. So ist es leider, wenn man ein Student ist und kein festes Einkommen hat. Verdienen Ihre Eltern genug um für Sie zu bürgen? Von jemanden der nichts hat und vermutlich nichts haben wird, kann man kaum etwas holen.

In welchem Preisbereich suchen Sie eine Wohnung?

Klexxikonita 
Fragesteller
 13.08.2021, 21:28

Wenn ich beim Bafög jedoch meine jetzige Anschrift angebe, dann wird doch auch das Geld gekürzt, oder nicht? Da ich dann nur Bafög ohne Wohngeld erhalten würde, soweit ich das verstanden habe.

Meine Mutter verdient gerade nur auf Mini-Job-Basis, mein Stiefvater (dessen Einkommen beim Bafög ja nicht mitberechnet wird), würde jedoch eventuell bürgen.

Da in der Stadt, in der ich eine Wohnung suche, nicht allzu viele Angebote sind, halte ich mich dort an die günstigsten Angebote, was von der Warmmiete leider schon bei 350-430€ liegt.

Senbu  13.08.2021, 21:56
@Klexxikonita

Das Geld wird in gekürzte Form eingetragen, sobald Sie aber einen neuen Wohnsitz angeben wird dies in den vollen Betrag umgeändert. Sollten Sie also ausziehen, dann bekommen Sie den vollen Betrag und sollten Sie bis dahin keine Wohnung finden, dann bekommen Sie den gekürzten Betrag. Sicherlich sind ca 2 Monate noch viel Zeit, eine Wohnung aber genau dann zu finden, wenn die meisten suchen, ist aber schwierig.

Wenn Ihr Vater genug verdient um eine Bürgschaft aufzunehmen, dann hätten Sie es schon einmal einfacher als jemand, der keine hat.

Was das "Wohngeld" anbelangt, Sie erhalten, wenn Sie bei Ihren Eltern leben, nur noch um die 55€ für die Wohnung, statt um die 325€.

"was von der Warmmiete leider schon bei 350-430€ liegt."

Höher könnten Sie sich vermutlich auch kaum leisten. Der Semesterbeitrag, Ausgaben für Essen, Strom, Internet, Mobile,...

Ich fragte nur, da einige sonstige Lebenshaltungskosten gerne unterschätzen und denken sie könnten für mehr als 500€ eine Wohnung mieten.

Klexxikonita 
Fragesteller
 14.08.2021, 04:34
@Senbu

Dann werde ich den Wohnsitz erst Mal umtragen. Vielen Dank!

Höher als 430€ hätte ich auch nicht geplant zu gehen - ich habe Mal gelesen: Miete nicht höher als ein Drittel des Einkommens. Auch die 430€ oder selbst die 350€ wären da ja schon mehr. Ich bin bewusst, dass der Anfang finanziell knapp werden wird, vermutlich, und hoffe nachdem ich mich etwas eingelebt habe, den Mut zu finden einen Mini-Job zu suchen.

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort(en)!

Klexxikonita 
Fragesteller
 14.08.2021, 06:29
@Senbu

Ich hätte doch noch eine Frage:

Würden Sie als Vermieter - wenn Sie jemanden in meiner Situation vor Ihnen hätten, mit jemandem, der bürgt bei ausreichendem Gehalt - trotzdem noch den Bafög Bescheid anfordern?

Ich frage nur, da ich wie schon in der Frage erwähnt, den Bescheid erst vor einer Woche antragen konnte frühestens, und die postalische Ausstellung dann ja auch schon Mal bis zu 3 Monaten dauern kann.

Senbu  14.08.2021, 11:08
@Klexxikonita

Wenn ich Vermieter wäre, dann würde ich wenigstens die Immatrikulationsbescheinigung und irgendwelche Papiere vom Bafög sehen wollen. Alternativ das Einkommen der Eltern, da man dann in etwa selbst ahnen kann ob das was wird. Wenn mir aber sofort eine Versicherung des Vaters mitgegeben wird, dass dieser zahlt, wenn der Student es nicht kann, dann würde ich das überdenken.

Mindestens eine Immatrikulationsbescheinigung und eine Versicherung das man nicht ins Minus geht sollte gegeben sein.

Es dürfte aber auch genug Vermieter geben, die Studenten als negativ werten und lieber welche haben wollen, die feste Einnahmen über 1000 Euro haben.