Kann ich nach Trennung Wohngeld beantragen wenn mein Kind nur zu 50% bei mir wohnt und kein Hauptwohnsitz gemeldet wurde?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz klare Antwort. Ja, kannst du. Geregelt ist dies in § 5 Abs. 4 Satz 1 und 2 WoGG:

"Betreuen nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern ein Kind oder mehrere Kinder zu annähernd gleichen Teilen, ist jedes dieser Kinder bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied. Gleiches gilt bei einer Aufteilung der Betreuung bis zu einem Verhältnis von mindestens einem Drittel zu zwei Dritteln je Kind."

Bei der hohen Miete und dem geringen Einkommen sowie den zusätzlichen Ausgaben für die Kita-Betreuung (warum zahlst eigentlich du diese allein?), hast du allerdings ein Plausibilitätsproblem. Da Wohngeld keine Hilfe zum Lebensunterhalt ist, muss man über ein Mindesteinkommen verfügen, um überhaupt einen Zuschuss zum Wohnen zu erhalten. Dies ist in deinem Fall nicht gegeben.

Das wird nicht gehen..auch stellt man sich die Frage wie du mit 930€ + hälftiges Kindergeld , eine Wohnung mit 700€ anmieten kannst.

Dein Ex hat Recht wenn er den Wohnsitz nicht umschreibt,er schützt sich damit ,dass du Ku von ihm beantragen könntest.. Auf dem Papier sieht es aktuell so aus, als hätte er das Sorgerecht übernommen.

Ich empfehle dir , deine Geschichte/ Trennung mit dem Jugendamt zu klären.Die werden das für den Fall der Fälle dokumentieren und dir geeignete Tips geben.

Es wäre auch möglich das du dem Vater das Sorgerecht überlässt, dich auf (d)ein Besuchsrecht und mit Absprache des Vaters auch darüber hinaus abfindest.. Ku kannst du auch nicht leisten, aber du kannst dir eine bezahlbare Wg suchen bevor du so viel Mietschulden hast, dass man dich rauswirft.

danke  für deine Antwort aber selbstverständlich sieht es auf Papier nicht so aus als hätte jemand das Sorgerecht alleine übernommen, denn auf Papier ist schon immer fest vereinbart, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben und niemand bestreitet dies oder möchte es dem anderen wegnehmen, das ist nicht der Punkt. Ich habe ja nicht bloß ein Besuchsrecht wenn mein Kind die Hälfte eines Monats bei mir verbringt und in eine WG kann ich nicht ziehen, gerade weil ich ja ein Kind habe und dieses Kind seine Mutter genauso braucht.

Grundsätzlich kannst du alles beantragen, was draus wird, ist ne andere Sache ! Bei dem geringen Gehalt käme auch aufstockendes H4 hinzu, wobei  aber die Wohnkosten in dieser Höhe nicht übernommen werden.

Kurzum: es läuft darauf hinaus eine kleinere billigere Wohnung anzumieten, oder nen Vollzeit/Nebenjob zu suchen..

Danke für die Antwort. Allerdings wohne ich in einem Vorort von Frankfurt am Main und tatsächlich sind dies die realen Mietpreise. 700€ warm ist sogar noch günstig für eine 2 oder 3 Zimmer-Wohnung (meine hat gerade mal 64qm). Deshalb werden bundesweit verschiedene Mietstufen beim Wohngeld berücksichtigt (hier ist es die zweithöchste Mietstufe 5). Vollzeitjob geht bei mir nicht da ich an 3 Werktagen die Woche mein Kind ab 15 Uhr betreue sowie auch jeden Samstag. Einen Nebenjob könnte ich nur Sonntags oder Montag und Dienstag nach 15 Uhr annehmen, habe an diesen Zeiten noch nichts gefunden.

@Elena0589

Natürlich kannst du Vollzeit arbeiten. Was glaubst du, wie Alleinerziehende sich und ihre Kinder durchs Leben bringen? Man kann durchaus bis 15 Uhr Vollzeit arbeiten. Man muss nur früh genug anfangen. Oder an den anderen Tagen länger arbeiten. Außerdem, wenn du Vollzeit arbeitest, hast du auch einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz in der Kita.

natürlich kannst du das beantragen! Dort wird alles genau ausgerechnet und geschaut wieviel dir zusteht an Wohngeld bzw ergänzendes Hartz4

Frag mal beim Landratsamt nach.