Wohngeld für Wochenendväter, oder andere Unterstützung Kinderzimmer?

3 Antworten

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Das Kind muss mindestens 2/3 des Monats bei dem Vater verbringen um Wohngeld zu erhalten

Danke für den Stern :-)

Wohngeld Anspruch hast du nicht,aber evtl.kommt eine ALG - 2 Aufstockung in frage,wenn ihr eine so genannte temporäre Bedarfsgemeinschaft bildet und du dadurch Anspruch auf ALG - 2 hättest !

Wenn dein Kind im Rahmen des Umgangsrechts,alle 2 Wochenenden un die halben Schulferien bei dir verbringt oder min.12 Stunden am Tag,stehen dir für diese Zeiten separate Leistungen für dein Kind zu.

Also anteiliger Regelsatz + anteilige KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,also die Warmmiete.

Es kommt also darauf an,was du Brutto / Netto verdienst,wie groß und wie teuer die Wohnung ist,wie alt dein Kind ist,was du an Unterhalt zahlst und ob ein Titel auf den Unterhalt liegt oder dieser durch einen Notar beglaubigt wurde.

Denn wenn das der Fall ist,kannst du nicht nur deine Freibeträge auf dein Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll absetzen,sondern auch deinen Unterhalt,den du an deine EX - zahlen musst.

nein!