Wohnung kündigen, wann ausziehen?
Im Mietvertrag steht: Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss dem anderen Vertragsteil spätestens bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein: Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
ich verstehe das nicht so ganz. wenn ich zB in diesem Monat die Wohnung kündige und wann spätestens muss ich ausziehen?
6 Antworten
Wenn Du das Mietverhältnis heute kündigst, geht dem Vermieter die Kündigung bis zum dritten Werktag des nächsten Kalendermonats (also Januar) zu, ab dann zählt die Kündigungsfrist. Somit endet das Mietverhältnis am Ende des übernächsten Monats (ab Januar gerechnet), die Wohnung muss also bis zum 31. März 2010 um Mitternacht an den Vermieter übergeben werden.
Wenn Du brav die Miete bezahlst, ist ihm bestimmt egal, wann Du einziehst. Schon mal nach Nachmietern für die alte Wohnung gesucht? Vielleicht akzeptiert sie der Vermieter und lässt Dich früher raus...
kann mir nicht leisten für 2 Monate doppelt Miete zu zahlen. Nur einmal wäre es ok.
Der 3. Werktag im Dezember ist nun mal vorbei.
Die Regelung im Mietvertrag entspricht der gesetzlichen Regelung. Wenn der Vermieter keinen Nachmieter akzeptiert, wirst du bis 31. März 2010 bezahlen müssen (egal, ob du die Wohnung da noch nutzt oder nicht).
Kündigungsfrist
Altes Mietrecht: 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
8-10 Jahre Mietdauer: 9 Monate
ab 10 Jahre Mietdauer: 12 Monate
Neues Mietrecht: Für Mieter: immer 3 Monate
Entscheidender Zeitpunkt für die Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist ist dabei der Zugang der Kündigung beim Vermieter. Dabei muß die Kündigung dem Vermieter spätestens am 3. Werktag des Monats, der in der Frist als erster einbezogen werden soll, zugegangen sein.
Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist würde es bedeuten: Du schreibst die Kündigung und stellst sie nachweislich bis zum dritten Werktag im Januar zu. Dann musst Du bis zum 31. März bezahlen und ausgezogen sein.
Kann es nicht sein, dass bei älteren Mietverträgen noch die alten Fristen zählen?
Nur für den Vermieter.
du mußt die Kündigung rechtzeitig schreiben wie es im Mietvertrag steht, aber du kannst dann natürlich bis zum letzten Tag dort Wohnen. Als sagen wir, du schreibst jetzt, daß du die Wohnung zum 31. März kündigst, dann ist das fristgerecht eingegangen, aber du kannst auch wirklich bis zum 31. März drin bleiben.
In deinem Mietvertrag müsste doch auch etwas über die Kündigungsfristen stehen.
In der Regel sind diese 3 Monate.
Wenn Du heute kündigst beginnt die Frist am 03.01.10 ( Kündigung zum 31.03.10 ) und Du musst spätesten bis 01.04.10 ausgezogen sein.
also es steht: die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
steht doch genau da
solange du Miete bezahlst, darfst du auch in der Wohnung bleiben... Wenn du auf den 01.02.2010 gekündigt hast, dann darfst du bis zum 31.01.2010 in der Wohnung bleiben.
aber wenn ich zb. jetzt kündige und dann bis wann? auch bis 31.1.2010?
oh nein :( so lange. habe gehofft bis ende Februar. Weil bei der neuen Wohnung schon ab November bezugsfertig ist. Kann der Vermieter der neuen Wohnung denn so lange warten?