Mindestmietzeit- Ab wann kann ich meine Wohnung kündigen?
Hallo zusammen,
Ich habe einen Mietvertrag mit einer Mindestmietzeit.
Entscheidende Klausel besagt: "Die Vertragspartner verzichten bis zum 29.02.2022 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses, D.h. das Mietverhältnis kann frühestens ab 01.03.2022 mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden"
Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Heißt das ich kann erst ab März kündigen + 3 Monate (Sprich Auszug Ende Mai) oder kann ich zum Dezember kündigen und dann Auszug Ende Februar)?
Vielleicht kennt sich jemand mit der Formulierung in Mietverträgen aus.
VIELEN DANK!
4 Antworten
ab dem 1.3.2022
Das heißt frühestens zum 31.5.2022
Wann wurde der Mietvertrag denn abgeschlossen?
Dann ist das so korrekt.
Das wäre dann aber nicht korrekt - Der MV wurde AM 01.12.2020 abgeschlossen: Die Unterschriften wurden "AM 1.12.20 " geleistet.
Ja und? Dann war eben Mietbeginn AM 1.12.2020. Ändert nichts daran das der Kündigungsverzicht wirksam ist uns die/der FS frühestens ab dem 1.3.2022 kündigen kann. Abgeschlossen, unterschrieben wurde der Vertrag ja sicher nicht schon 3 Jahre vor Mietbeginn.
Mir ging es nur um die exakte Formulierung. Ansonsten ist deine Feststellung richtig.
Erstere Variante. Kündigung frühestens Ende Mai möglich.
Da steht ab, nicht zum.
Ab bedeutet ab jetzt kann gekündigt werden.
Zum bedeutet zu dem Termin kann.
Der Mietvertrag sagt es ziemlich genau - du kannst erst zum 31. Mai 2022 kündigen.
Abgeschlossen wurde er zum 01.12.2020