Wohnung betreten?
Ich habe den Wohnungschlüssel meines kürzlich verstorbenen Vaters darf ich die Wohnung zum abstellen des Wassers,Stromes und leeren des Kühlschrankes betreten, obwohl noch nicht geklärt ist, wer das Erbe antritt?
8 Antworten
Hallo das solltest Du nicht tun, denn wenn Du rein gehst nimmst Du das Erbe an. Rufe beim Amtsgericht an und erkundige Dich genau. Ein Kollege von mir hat das auch gemacht und war hinterher der Gelackmeierte
Dann mach es nicht. Erkundige Dich wie gesagt beim Amtsgericht. Es ist normalerweise so das Du einen Erbschein beantragen mußt. Da liegt der Wurm drin, denn entweder erbst Du was Gutes oder vielleicht auch viele Schulden. Wenn Du da rein gehst mußt Du auch für die Miete aufkommen und da sind es auch im Todesfall 3 Monate zur Kündigung. Unsere Mum ist letztes Jahr verstorben, aber bei uns war es kein Problem, denn es war alles geregelt.
Danke für deine Antwort, ich werde wohl alles so lassen, wie es ist .
Sicherlich darfst Du die Wohnung betreten, wenn Du einen Schlüssel hast. Wer sollte das denn verweigern?
Außerdem sollten (meiner Meinung nach) die Erbberechtigten sich vorsorglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, damit da nicht unendlich lange Mietkosten anfallen...
Ich stehe zwar an erster Stelle, was das Erbe angeht, möchte es aber ausschlagen.
Weißt du ob ich das Erbe automatisch antrete, wenn ich die Wohnung betrete?
Den Strom stellt der Energieversorger ab, das muss dort gemeldet werden.Wenn du einen Schlüssel hast, kannst du den Kühlschrank leeren, aber wenn ihr eine Erbengemeinschaft seid, nimm lieber einen Zeugen mit, der neutral ist. Sonst wird nachher noch behauptet, du hättest das Sparbuch gesucht!
noch steht überhaupt nichts fest. ich bin das einzige leibliche Kind des Verstorbenen Und ich werde das Erbe ausschlagen. Außer mir gibt es da noch etliche Geschwister seiner Seite und seine Mutter.(Erbgemeinschaft???)
Na dann ist kann es dir auch egal sein, wenn der Kühlschrankinhalt Haare kriegt, dann würde ich den Schlüssel gleich beim Notar abgeben!
Du darfst, aber die Frage lässt zu vermuten, dass es wohl "Probleme" mit dem Erbe geben wird ;-) ? Dann nimm lieber einen Zeugen mit, sonst fehlt wohl noch die teure Briefmarkensammlung oder die Ersparnisse unter dem Kopfkissen sollen plötzlich weg sein.... Erspart zumindest Ärger....
Ja sicher, sofern Du nichts mit nimmst.
genau das ist mein Problem. davor hab ich nämlich auch Angst. Ich möchte eben genau das nicht (Erbe antreten)