Entwendete Gegenstände bei Erbausschlagung ?

4 Antworten

Ja, der Laptop muss in den Nachlass zurück gegeben werden, ebenso wie die Unterlagen

Wenn man das Erbe ausschlägt, so darf man nichts aus dem Nachlass behalten

Schmudo 
Fragesteller
 24.02.2018, 12:42

Das beantwortet nicht so ganz meine Frage. Denn wenn der Laptop nicht von Wert ist, dann nützt er niemand mehr und landet auf dem Müll.

Wird Person X haftbar gemacht wenn der laptop fehlt und wem könnte auffallen dass keiner vorhanden ist?

SaVer79  24.02.2018, 13:02

Wem das auffällt, kann ich nicht beantworten.... da ich nicht weiß, ob es weitere Erben gibt und wie die über die Verhältnisse des Verstorbenen Bescheid wissen

Es ist vollkommen egal, ob der Laptop etwas wert ist oder nicht. Wenn du ausgeschlagen hast, darfst du grundsätzlich überhaupt nichts (auch zb keine Erinnerungsstücke) aus dem Nachlass entfernen

Es wird ja jetzt der nächste Erbe angesprochen und der hat Anspruch auf den Laptop. Also der muss zurück.

Schmudo 
Fragesteller
 25.02.2018, 10:57

Person X hat den Laptop zurück gebracht.

Warum streiten über Müll ??

Lasst den Toten ruhen und schlage besser auch das Erbe aus wenn er verschuldet war. Vorher evtl. die Unterlagen nochmals selber einsehen.

In dem Fall wäre ich froh, dass der Müll weg ist.