Entwendete Gegenstände bei Erbausschlagung ?
Folgender Fall: Person X wurde Erbe und hat sich die Unterlagen sowie den Laptop aus der Wohnung des Verstorbenen Y zur Durchsicht mitgenommen um sich einen Überblick des Nachlasses zu machen. Person X kam nun zu dem Schluss dass Person Y eher Schulden als Guthaben hat und schlägt das Erbe aus.
Frage: Müssen die Sachen nun wieder zurück in die Wohnung? Würde jemand nach dem Laptop suchen, der allerdings 6 bis 8 Jahre alt ist und somit nicht wirklich von Wert ist? Und was würde Person X passieren wenn raus kommt, dass der Laptop fehlt?
4 Antworten
Ja, der Laptop muss in den Nachlass zurück gegeben werden, ebenso wie die Unterlagen
Wenn man das Erbe ausschlägt, so darf man nichts aus dem Nachlass behalten
Das beantwortet nicht so ganz meine Frage. Denn wenn der Laptop nicht von Wert ist, dann nützt er niemand mehr und landet auf dem Müll.
Wird Person X haftbar gemacht wenn der laptop fehlt und wem könnte auffallen dass keiner vorhanden ist?
Wem das auffällt, kann ich nicht beantworten.... da ich nicht weiß, ob es weitere Erben gibt und wie die über die Verhältnisse des Verstorbenen Bescheid wissen
Es ist vollkommen egal, ob der Laptop etwas wert ist oder nicht. Wenn du ausgeschlagen hast, darfst du grundsätzlich überhaupt nichts (auch zb keine Erinnerungsstücke) aus dem Nachlass entfernen
Es wird ja jetzt der nächste Erbe angesprochen und der hat Anspruch auf den Laptop. Also der muss zurück.
Person X hat den Laptop zurück gebracht.
Warum streiten über Müll ??
Lasst den Toten ruhen und schlage besser auch das Erbe aus wenn er verschuldet war. Vorher evtl. die Unterlagen nochmals selber einsehen.
In dem Fall wäre ich froh, dass der Müll weg ist.