können wir kinder von der wohnung unserer verstorbenen mutter gegenstände entfernen?
bei ablehnendem Erbe,darf man noch die Kaffeemaschine aus der wohnung unserer kürzlich verstorbenen Mutter holen
6 Antworten
erst mal mein Beileid! Wenn Du ein Erbe ausschlägst, kannst und darfst Du nichts aus der Wohnung holen/nehmen. Aber wenn Du sie möchtest, frag doch die übrigen Erbnehmer ob sie sie Dir geben.
Wenn du das Erbe abgelehnt hast, dann darfst du keine Sachen aus der Wohnung mitnehmen. Alles was deiner Mutter gehoert hat geht in die Erbmasse ueber und der Erbe, der das Erbe antritt hat einen Rechtsanspruch darauf. Herliches Beileid
Nein. Das leuchtet nicht immer ein, aber bei Ablehnung gilt das für den gesamten Nachlass, das ganze Hab und Gut, auch die Kaffeemaschine.
Wer das Erbe ablehnt, lehnt das Erbe ab. Da kann man sich dann auch nicht aussuchen, was genau man ablehnt und was nicht...
Auch wenn der Sachwalter noch nicht verständigt wurde und wir uns unter uns einig sind.Schulden sind keine da und das sind Sachen(z.B.Haushaltsgeräte) die sie sich selbst mit Mühe und Liebe zugelegt hat.Es wäre in ihrem Sinn uns die Sachen weiter zu geben." Für ein Testament reicht es nicht". Sieht es da anders aus? Hat vielleicht davon wer eine Ahnung
Hy ! wenn du ablehst ist auch kein weg da was zu holen es wäre nur mit absprache möglich herzliches beileid