Erbe ausgeschlagen, Rechnung des Verstorbenen?

7 Antworten

Da sie das Erbe ausgeschlagen haben, haben Sie abgesehen von der Beerdigung, nix mehr damit zu tun.

Briefe an die Verstrobene dürfen sie gar nicht öffnen.

Reagieren müssen Sie nur auf einen gerichtliche Mahnbescheide und dergleichen, wenn diese gegen Sie gerichtet sind. Alles gegen eine nicht mehr existierende Person gerichtete ist ohnehin wirkungslos.

Wenn das überhaupt echt ist....

Meines Wissens melden sich Inkassobüros normalerweise nicht über E-Mails.

Aber vielleicht hat sich das geändert.

Ich würde, wie schon ein anderer vorgeschlagen hat, denen einen Zweizeiler schicken, daß die Schuldnerin verstorben ist und es keine Erben gibt (oder hat ein entfernterer Verwandter es angenommen?).

Eh da noch eingeschriebene Briefe kommen, über die Du Dich aufregen mußt.

geheim007b  21.03.2022, 10:27
Meines Wissens melden sich Inkassobüros normalerweise nicht über E-Mails.

Sie melden sich über alle bekannten wege, insb. dann wenn Briefpost zurückgeht.

Naimrif  21.03.2022, 10:49
@geheim007b

Hab' auch schon mal eine Mahnung eines Telekommunikationsanbieters per Mail erhalten.

Da hatte ich keinerlei Zweifel, dass das Fake ist - keine persönliche Anrede, nur "sehr geehrter Kunde" und noch ein Grammatikfehler im Text.

Hab' das gleich an die Bank weitergeleitet, bei der das Konto war, auf das man zahlen sollte.

Aber zu meiner Verblüffung wardas tatsächlich echt!

2.soll ich dem Inkassp Unternehmen Bescheid geben, das meine Mama verstorben ist

solltest du, und da du das Erbe ausgeschlagen hast, eine Kopie der Urkunde beilegen. Damit hast du nix zu schaffen.

Nein, das musst du nicht zahlen, da du das Erbe ausgeschlagen hast.. du musst denen auch nicht Bescheid geben, lass es lieber

Ich würde nichts machen, die auch nicht informieren.

Wenn die bei Dir anklopfen, weißt Du eben nach das Du das Erbe ausgeschlagen hast.