Mietvertrag ändern Wohnung?

5 Antworten

Schätze, du brauchst einen Wohnberechtigungsschein. Dazu mußt du nicht zwingend ALG2 beziehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein Hier findest du auch die Voraussetzungen dafür.

Da sie demnächst ausziehen wird, wollte ich den Mietvertrag bzw. Würde ich gerne den Mietvertrag auf meinen Namen ändern lassen

Das kann der Vermieter tun (ein dreiseitiger Vertrag zwischen VM, M und zukünftigem M, also dir). Er muss es aber nicht.

Nach einer kurzen Anfrage, wurde mir gesagt das die Wohnung eine öffentlich geförderte Wohnung geworden ist und diese nur dann mietbar ist, wenn ich Leistungen vom Amt bekomme.

Unsinn. Ist aber auch nicht weiter relevant, da der VM offenbar kein Interesse daran hat, mit dir einen Vertrag abzuschließen. Somit wirst du dir eine andere Wohnung suchen müssen.

Gibt es da keine Möglichkeiten?

Nein. Ein Eintrittsrecht bestünde nur im Falle des Versterbens des Mieters (§ 563 BGB), sonst nicht.

wenn deine Mutter die Wohnung kündigt, wirst du mit ausziehen müssen.

Nach einer kurzen Anfrage, wurde mir gesagt das die Wohnung eine öffentlich geförderte Wohnung geworden ist

wie das? was wurde an der Wohnung um-angebaut oder modernisiert?

empfinde das als Ausrede, du bekommst die Wohnung nicht

Da wirst du sehr wahrscheinlich Probleme bekommen.

mir gesagt das die Wohnung eine öffentlich geförderte Wohnung geworden ist

Das bedeutet, dass der Eigentümer einen Deal mit der Statd/Gemeinde gemacht hat.

In der Regel funktioniert das so:

Der Vermieter erhält von der Stadt günstige Konditionen - z.B. bei Krediten, Grundstückskäufen usw.

Im Gegenzug verpflichtet er sich an Mieter mit geringem Einkommen zu vermieten und die Miete auf einem bestimmten Mietpreis-Niveau zu halten.

Wer in eine Sozialwohnung ziehen will muss daher auch einen sog. Wohnberechtigungsschein haben.

Den stellt das Wohnungsamt jedoch nur aus, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden.

Die Bedürftigkeit wird in 13 Kategorien unterteilt.

13 ist ganz schlecht und 1 dringend.

Zur Kategorie 1 zählen zum Beispiel alleinerziehende Mütter mit Kindern.

Das heißt: Wenn du in der Wohnung mit deiner Mutter lebst, könnte dort auch sicher eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kinder wohnen.

Vor diesem Hintergrund wird es nicht einfach sein, deine Interessen vor die einer wohnungslosen Familie zu stellen.

Und bei allem Verständnis für deine Lage, es wäre sozial unverträglich, wenn die Wohnung aufgrund von Fehlbelegung wirklich Bedürftigen nicht zur Verfügung steht.

Ich bin sicher, du findest für die Miete auch woanders etwas. Wahrscheinlich kleiner, aber du musst ja nicht zwingend alleine wohnen, wo ihr vorher zu zweit gelebt habt, oder?

eine laienhafte Ansicht meinerseits, Du müsstest doch dann "Bestandsschutz" haben, aber frage mal einen Anwalt

Bestandschutz für Mieter gibts nicht.

@Bitterkraut

damit meinte ich natürlich, dass er den Mietvertrag übernehmen könnte, er wohnt ja dort

@ChristianKlaus

Ja, wenn der Vermieter einverstanden ist. Für den Vermieter wäre das ja ein Mieterwechsel. Es würe ein neuer Vertrag gemacht.

@ChristianKlaus

Doch, es gibt ja einen neuen Vertragspartner.

Unsinn. Bei Kündigung durch den Mieter gibt es keinerlei Ansprüche Dritter auf Eintritt in den Vertrag.