adresse ändern ohne mietvertrag (wohnen bei schwester)?

4 Antworten

wenn Du bei Deiner Schwester einziehen willst, dann braucht Ihr zunächst einmal die Genehmigung des Vermieters, denn Du würdest da zur Untermiete wohnen.

Wenn der Vermieter dem zustimmt, ist Deine Schwester sozusagen Deine Vermieterin und sie kann Dir eine Vermieterbescheinigung  (Wohnungsgeberbestätigung) ausstellen.

Vordrucke findest Du im Netz.

anitari  13.02.2017, 16:20

Die Wohnungsgeberbestätigung hat mit Vermietung rein gar nichts zu tun.

TrudiMeier  13.02.2017, 16:47

dann braucht Ihr zunächst einmal die Genehmigung des Vermieters, denn Du würdest da zur Untermiete wohnen.

Von Untermiete lese ich da nichts und der Zuzug von Familienangehörigen bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Da reicht eine Info.

Genesis82  13.02.2017, 16:59
@TrudiMeier

bist du dir sicher, dass das auch für Geschwister gilt? Ich bin mir da grad nicht ganz sicher, bis zu welchem Verwandtschaftsgrad die Zustimmung nicht notwendig ist.

oppenriederhaus  13.02.2017, 17:02
@Genesis82

zum anderen kann es aber sein das die Wohnung über den Name meiner Schwester ihren Freund läuft.

hier braucht sie auf jeden Fall die Zustimmung des Vermieters.

Sonst könnte ja  Jeder Jeden einziehen lassen

anitari  13.02.2017, 17:34
@oppenriederhaus

Sonst könnte ja  Jeder Jeden einziehen lassen

Das kann auch jeder. Das möglicherweise keine Zustimmung des Eigentümers vorliegt ist erst mal irrelevant.

albatros  13.02.2017, 18:20
@TrudiMeier

Das trifft nur für Eltern, Kinder und Ehegatten sowie eingetragene Partnerschaften zu, nicht für Geschwister.

Es bedarf also sowohl der Zuzug als auch die Untervermietung der Zustimmung des Vermieters. Ohne die läge eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor mit der möglichen Konsequenz der Kündigung des Vermieters.

anitari  13.02.2017, 18:41
@albatros

Noch mal, die Wohnungsgeberbestätigung hat nichts, aber auch gar nichts, mit einer evtl. Vermietung zu tun.

Es kommt drauf an, was du bzw. deine Schwester wollen. Bei Untervermietung an dich käme (mit nötiger Zustimmung des Vermieters deiner Freundin/deren Freundes) ein Untermietverhältnis zu Stande. Dementsprechend benötigst du von denen/der die sog. Wohnungsgeberbescheinigung die du beim EMA vorlegen musst. Das muss binnen 14 Tagen nach deinem Einzug erfolgen.

anitari  13.02.2017, 18:44

Ob ein Mietverhältnis besteht oder nicht ist für die Wohnungsgeberbestätigung doch völlig irrelevant.

Der der Wohnraum zur Verfügung stellt muß diese Bestätigung ausstellen, fertig.

albatros  14.02.2017, 04:09
@anitari

#anitari, deine Korrektur/dein Hinweis ist berechtigt, schließe mich nunmehr dieser Rechtsauffassung vollinhaltlich an. Danke für deinen hilfreichen Kommentar.

Ich hab mich nochmals umfassend  mit der Problematik vertraut gemacht.

hallo wenn man seine Adresse auf sein Personalausweis ändern lassen will muss man ja beim Einwohnermeldeamt sein Mietvertrag vorlegen

Nein. Die Wohnungsgeberbestätigung.

Wenn Du zu deiner Schwester ziehst ist sie Wohnungsgeber und muß diese Bescheinigung ausstellen.

Ist sie nicht Eigentümer der Wohnung muß sie angeben wer das ist.