Wohnriester: Zuteilung ohne Kauf einer Immobilie?
Ich habe einen Wohnriestervertrag (von Schw-Hall - Wohnrente) und wohne derzeit bei meinen Eltern im Haus zur Miete. Nun hat sich die Siutation ergeben, dass ich das gesamte Haus mietfrei nutzen kann und meine Eltern wegziehen. Ich habe noch einen Bruder, der bereits ein eigenes Haus besitzt. Das Haus meiner Eltern würde ich in absehbarer Zukunft (auf mich allein ) überschrieben bekommen. Eine Auszahlung an meinen Bruder ist nicht vorgesehen (bereits geklärt). D.h. es besteht für mich kein Bedarf, ein Haus zu kaufen/zu bauen bzw. eine Egentumswohung etc. Eigentliche Fragen: Kann ich den Wohnriester auch bei Erreichen der Zustellung einfach auszahlen lassen ohne in eine Immobilie zu investieren? Müsste ich dann Förderungen zurückzahlen?
4 Antworten
Wohnriester: Erwerb selbstgenutztes Wohneigentum oder auch Entschuldung bei selbstgenutztem Wohneigentum. In deinem Fall ist eine unschädliche Verwendung nicht möglich. Kaufvertrag notwendig. Im Bereich altersgerechter Umbau gibt es Möglichkeiten. Ein Anbieterwechsel ist möglich. Hier bietet sich ein Fondssparplan an. Die UniProfiRente von den Volksbanken oder über den Sch.-Hall Berater. Die Bausparkasse Schw.-Hall macht diesen Anbieterwechsel kostenfrei. Die Abschlußgebühr ist dann aber weg. Kommt aber darauf an, wie alt der Riestervertrag ist. Die AG wird auf 5 Jahre verrechnet.
Theoretisch muss der Anbieter zu Rentenbeginn das Riesterguthaben verrenten.
Die Regeln für den Einsatz des Wohnriesters sind strenger als die eines Bausparvertrages. Du hast ja staatliche Unterstützung dafür bekommen. In deinem Fall würde ich mal mit dem Versicherer reden, ob der Vertrag (bei Rückzahlung der staatlichen Förderung) abgewickelt werden kann. Du hast den Bedarf ja nun nicht mehr nach einem Eigenheim als Altersvorsorge.
Sicher kommen da auch Reparaturen - aber nach meiner Kenntnis kann man WohnRiester nur für den Kauf und eben nicht für Reparaturen einsetzen.
Naja, wenn damit z.B. Solar, Heizung, Zisterne etc. finanzieren könnte wäre mir das auch recht.
Wende dich an den Versicherer, nach meiner Kenntnis geht das eben mit WohnRiester nicht.
Ich werde niemals verstehen wieso Menschen Geld in Bausparverträge packen. Wer riestern will fährt mit einem Fondssparplan oder eine Rentenversicherung besser.
Ich würde also das Kapital entsprechend umschichten.
Zu 1. Nein und zu 2.: Ja, leider.
... ach, und da kommen auch keine Reparaturen und Schönheitsaktivitäten? Glaube ich nicht, daß so etwas nur Mieter haben.