Was geschieht bei Trennung mit dem Wohnriestervertrag meiner Schwiegertochter?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um hier genau Auskunft geben zu können, muss man wissen ob und in welcher Form die Wohnriester Verträge in die Finanzierung eingeflossen sind..... Da die Verträge noch relativ jung sind, dürfte der Schaden überschaubar bleiben. Grundsätzlich gilt, was ich immer wieder predige: wer mit Wohnriester eine Immobilie finanziert, kann sich kaum vor renteneintritt von Immobilie oder Partner trennen, ansonsten bedeutet das meistens den finanziellen Ruin. Sollten die Verträge unbelastet sein, gehören sie zum zugewinn und unterliegen damit dem versorgunsausgleich. Solch einen Vertrag bei einem Insolvenz Verfahren zu verschweigen ist meiner Meinung nach strafbar, allerdings hat er keine Auswirkungen auf das Insolvenz Verfahren, da Riester im angemessenem Rahmen Harz IV sicher ist und nicht ins pfändbare Vermögen fließt.

Ich wusste gar nicht dass man einen Wohnriestervertrag trennen kann. Frag doch mal den Berater, der Deiner Tochter das Ding "verkauft" hat.

Für ihn ist es der erste solche Fall, er weiß auch keinen Rat.

@erst60

Autsch!

Dann soll er sich mal in seiner Firma schlau machen. Ansonsten schnell alle Verträge mit diesem unseriösen Mann lösen. (Man kann nicht alles wissen, aber man muss wissen, wo man nachfragen kann. Wenn er also die nötige Info nicht beibringt, würde ich dem Mann nicht mehr trauen.)

Vielleicht mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen?

@erst60

am WE bekommt er Rat von kompetenter Stelle seiner Bausparkasse. Die sämtliche Beiträge monatlich 20,-- hat mein Sohne seit 2010 eingezahlt. Die Schwiegertochter hat Null einkommen und ist jetzt in der Privatinsolvenz. Die ganze Sache ist so kompliziert.

Wohnriester kann nur verkauft werden wenn man als Berater keine Ahnung hat, ansonsten könnte keiner der bankmitarbeiter die solche Verträge an Mann oder Frau bringen, nachts ruhig schlafen. Es sei noch zugute zu halten, dass sich die Anzahl der Wohnriester geopferten Immobilien noch sehr im Rahmen hält. Bis zur Klagewelle werden noch gute 10 Jahre vergehen. Dann allerdings kann ich mir sehr gut vorstellen, daß Wohnriester vor dem Bundesgerichtshof landet.

@TerhorstAgentur

das hilft uns im Moment auch nicht weiter. Wir benötigen Hilfe zum konkreten Fall. Soll mein Sohn die Zahlungen für seine -Nochehefrau- einstellen und muss das angemeldet werden?