Muss ich bei einem jetzigen Erbfall Modernisierungsmaßnahmen einer Immobilie mittragen, die Jahre zurückliegen?
nach dem Tod eines Elternteils bin ich seit dem letzten Jahr als Miterbe im Grundbuch eingetragen.
Der Bruder, der das Haus bewohnt, hat 2014 eine neue Heizung im Wert von 20.000- Euro einbauen lassen und will mir deshalb im Zuge der Erbauseinandersetzung 10.000.- Euro von der mir zustehenden Ablösesumme des Hauses mit Hilfe seines Anwalts abziehen.
Mein Anwalt sagt, das geht nicht, da ich zu dieser Zeit als Miteigentümer nicht im Grundbuch stand und der Miterbe schon immer mietfrei dort gewohnt hat.
Wer hat recht?
5 Antworten
Dein Erbe am Miteigentumsanteil des verstorbenen miteigentümenden Elternteils bemißt sich zwingend am Immobilienwert zum Stichtag Erbfall.
Da spielt es keine Rolle, wer von den Miteigentümern die Heizung bezahlt hat und mit welchem Ansatz ein Gutachter die bei der Bewertung überhaupt mit einbezieht, du bekommst den guatchterlich bestimmten Wert der Immobilie zu deiner Quote ausbezahlt.
Das sieht dein Anwalt völlig richtig, dass dein Bruder hier keine Instandsetzung von der Ablösesumme in Abschlag bringen kann.
Kommt drauf an. Du bist Miteigentümer, das andere Elternteil lebt noch - der Bruder wohnt in dem Haus, war aber bis dato auch noch kein Eigentümer. Er hat dann evtl sein Geld in fremdes Eigentum gesteckt und damit zur Wertverbesserung beigetragen.
Hätten die Eltern die Heizung bezahlt , wäre das geerbte Barvermögen geringer, wäre nichts gemacht worden, wäre der aktuelle Wert geringer.
Ob die Eltern vom Bruder Miete genommen haben, war deren Entscheidung. Da kannst du dich drüber ärgern, hat aber keinen Einfluss auf die Situation.
Gab es eine Absprache über die Heizung, war es eine Schenkung des Bruders an die Eltern oder war es ein Darlehen. - sind die interessanten Punkte.
Kommt auf die Gesamtsumme des Hauses an, aber ich denke 10.000 € sind für die einzige Alternative der Teilungsversteigerung und die dann noch anfallenden Anwaltskosten evtl ein fairer Kompromiss. Evtl. noch auf den heutigen Zeitwert der Heizung runterhandeln.
Hat nichts mit Recht zu tun, sondern mit Lösungen finden.
dann erkenne ich sein Ansinnen nicht. Er will dich ausbezahlen, damit er Alleineigentümer wird - dafür benötigt er deine Unterschrift.
und kommt dann mit einer Heizung von 5 Jahren. Du bist doch nun vermutlich auch kein Eigentümer von 50% der Immobilie? Dann schon mal nur die Kosten entsprechend deines Eigentumsanteil. Seit wann läuft der Erbfall, welche Nutzungsentschädigung könntest du ihm für deinen von ihm genutzten Eigentums-Anteil in Rechnung stellen... , wer zahlt Steuern, Versicherung......, sind noch Schulden auf der Immobilie....
Ist halt die Frage, ob du das Geld benötigst oder die Sache aussitzen kannst. - wenn ihr beide beim Rechtsanwalt seid, lässt nicht auf ein freundliches Verhältnis schließen.
ihr seit automatisch einen Erbengemeinschaft bei der nur einstimmig entschieden werden kann . Dein Bruder darf daher alleine keine neue Heizung einbauen und du musst auch nichts zahlen. Wenn du mit der Auszahlungssumme nicht einverstanden bist, musst du auch nicht unterschreiben. es beleibt dann eine Eigentümergemeinschaft auf ewig
Dein Anwalt hat recht...
Wenn du das Haus geerbt hast, hast du auch die darauf lastenden Verbindlichkeiten geerbt.
Aber wenn der Bruder dies nicht grundbuchlich gesichert hat, hat er Pech gehabt.
beide Eltern sind verstorben.Der Bruder war bis dahin als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen, ich erst nach dem Todesfall.