Enterbung durch Schenkung an den Bruder

4 Antworten

Grds. bleibst du auch bei lebzeitiger Schenkung deiner Eltern immer noch gesetzlicher Erbe.

Da dadurch (dein) Erbteil geschmälert wurde, kann du neben dem Erbe auch den halben Übertragungswert im Zeitpunkt der Schenkung, jährlich 10% fallend, innerhalb von 10 Jahren ab Übertrag als Ergänzung verlangen.

Sollte außerdem dein Bruder als Alleinerbe bestimmt werden, hast du Pflichtteilsanspruch am Nachlass der Verstorbenen, also beim Tod deines Vaters und deiner Mutter.

HTH

G imager761

Soweit ich zu glauben weis, entfällt dein Pflichteil gänzlich,wenn die Schenkung der Immobilie zu Lebzeiten mindesten 10 Jahre vor Tod übertragen wurde.In diesem Fall gehst du völlig leer aus.Liegt die Schenkung also weniger als 10 Jahre zurück, so dürfte dir nach deutschen Recht ein Pflichteil zustehen.Vielleicht kann dir ein Beratungsgespräch bei einem Notar Gewissheit bringen.

Der Pflichtteil entfällt nur, wenn du deine Eltern bedroht oder anderweitig schlimmstens behandelt hast, bei einer Schenkung geht diese erst 10 Jahre nach der Schenkung gänzlich in den Besitz deines Bruders übrig.

soweit ich weiß, gilt eine schenkung nur, wenn sie mindestens zehn jahre zurückliegt....