Ist ein Handlauf an einer Außentreppe im Einfamilienhaus erforderlich?

9 Antworten

Zu Eurer eigenen Sicherheit solltet Ihr das schon machen.

Stell Dir vor, einer von Euch rutscht ab und fällt die Treppe runter. Bricht sich das Bein oder knallt mit dem Kopf auf die Stufen - Ihr macht Euch lebenslang Vorwürfe. 

Wenn etwas passiert und du keinen Handlauf hast, kannst du dafür belangt werden.

Links und rechts ist Erde, also besteht keine Abstütz Gefahr

im besten fall fallen besucher, briefträger, paketdienste, handwerker etc. also zur seite und auf die ´erde´? und was ist, wenn sie abwärts stürzen, wenn die treppe z.b. durch schnee/ glatteis/ regen rutschig ist (oder auch nicht) und sie keinen halt finden?

was die baulichen vorgaben berifft und du niemanden im bauamt erreichst, kannst du diese vorgaben für dein bundesland evtl. auch googeln, wenn´s schnell gehen soll. und was die haftungs-/versicherungpflicht angeht, deinen (eigentümer-) haftpflichtversicherer anrufen. meiner z.b. würde in diesem fall weder personen- noch sachschäden ausgleichen (zugang zum haus mit mehr als 2 stufen; in meiner region haben alle ein geländer).

Über 2 Steigungen notwendig. Hier liegen anscheinend 2 mal 3 Steigungen durch die Zwischenpodeste vor. Gibt es auch Absturzhöhen durch Geländehöhen? Ab 1m Höhe Absturzsicherung (außer Bayern: 0,5m)

paule19 
Fragesteller
 09.06.2017, 12:07

Wie schon oben geschrieben, die Treppe ist auf einen Hang gebaut. Links und rechts besteht keine Absturz Gefahr, da dort Erde liegt. 

Glaube auf dem Privatgrundstück ist das egal.

Aber ihr haftet wenn sich jemand verletzt, sogar für Einbrecher! Kein Scherz.

Wenn das fahrlässig war, zahlt auch keine Haftpflicht. Die greifen nach jedem Strohhalm um nicht zahlen zu müssen. "Offensichtliche bauliche Mängel" etc....