Kann man gewerblich genutzte Kellerräume im gemieteten Haus absetzen?

5 Antworten

Selbstverständlich... nur die Berechnung ist was kniffeliger. Als Bemessungsgrundlage, würd ich die gesamte Nutzfläche im Verhältnis zu den qm-Anzahl der Kellerräume (welche betr. genutzt werden) heranziehen.

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/arbeitszimmer-im-keller-so-berechnen-sie-die-kosten-richtig/

Vielleicht hilft dir dieser Link ja.

P.S. es folgen oft Rückfragen bezüglich des Arbeitszimmers u Lagers. Bei der Abgabe der Erklärung, würde ich den Grundriss des Hauses mit beilegen, mit Markierung der betrieblich genutzten Räumen (natürlich mit Berechnungsliste). Auch würde ich Fotos der betrieblich genutzten Räumlichkeiten beilege... das erspart Rückfragen seitens das Finanzamtes.

Viel Glück


Danke, nur unterscheiden sich Arbeitszimmer und Lagerräume ja wie ich las. Das Arbeitszimmer könnte man voll "steuermindernd geltend machen", nur bei den Kellerräumen die nicht bewohnbar sind, weiß ich es nicht. Wie sollte ein Mietvertrag idealerweise gestaltet sein, damit das Finanzamt die Kellerräume voll und ganz als steuermindernde Lagerfläche anerkennt?

... ich fürchte, die Dinger sind fest und starr und können nicht angehoben und abgesetzt werden.

Und wir Vermieter verlangen hier bei uns schon lange keine Miete für solche Abstellflächen, somit kann auch nichts von irgendwas abgezogen werden.

Gute Geschäfte.

 Wie müsste der Mietvertrag denn idealerweise gestaltet sein, damit die Kellerräume steuermindernd geltend gemacht werden können?

@alias

????

Wir Gewerbetreibenden können doch betriebliche Kosten und Lasten steuermindernd einsetzen.

Wenn denn wie hier, gar keine Mietkosten anfallen, kann ich auch keine einsetzen.

Und wir hier vermieten schon lange keine Kellerräume mehr mit dem Ziel einer Mietminderung der gesamten Miete, weil eine Ecke zu trocken und eine andere vielleicht zu feucht erscheint.

Es dürfte möglich sein. Aber möglichweise erkennt das Finanzamt für gewerblich genutzte Lellerräume nur irgendeinen Höchstbetrag an. Ob die anteilige Fläche der Kellerräume in voller Höhe der Mietkosten für die Wohnräume angesetzt werden kann, weiß ich nicht. Besprich das am besten mit Deinem Streuerberater.

Gibt es denn dafür keine Regeln? Im Netz habe ich nichts gefunden, weil ich vermutlich nicht die richtigen Suchwörter eingebe? Es muss doch irgendwo Infos geben.

Ja, wenn es sich um anerkannte Gewerberäume handelt, was natürlich voraussetzt, das die gewerbliche Nutzung dem Zweck der Mietsache entspricht und in dem Gebiet überhaupt eine gewerbliche Nutzung zugelassen ist.

Das Haus befindet sich selbstverständlich in einem Gewerbegebiet und aus diesem Haus heraus soll ein Versandhandel betrieben werden wofür die Kellerräume als Lager dienen sollen. Wie berechnet man die Miethöhe die man steuermindernd für den Keller geltend machen kann?

Das dürfte äußerst schwierig werden, da Kellerräume meist ohne besonderes Entgelt, somit unentgeltlich zur Hauptsache, den Mieträumlichkeiten, überlassen werden.

Ärger kann aber dennoch drohen, wenn nur ein Mietvertrag zu Wohnzwecken vorgesehen ist, und eine gewerbliche Teilnutzung ausgeübt wird, die nicht vereinbart wurde.

Von der Steuer absetzen geht übrigens nicht.

Man kann die Kosten unter Umständen steuernindernd gelten machen.