Wohnrecht auf einem Dauercampingplatz?
Auf meinem Dauercampingplatz ist ein erst-wohnsitz generell erlaubt. Nun läuft der Pachtvertrag immer ein Jahr. Nun meine Frage. Wenn ich einen Hauptwohnsitz dort anmelde, kann der Verpächter den Vertrag auch jeweils zum Ende kündigen? Oder gelten dann andere Gesetze, sodass der Verpächter nicht so einfach kündigen kann? Über eure Antworten freue ich mich... Danke Euch schon mal...
4 Antworten
Das solltest du mit dem entsprechenden Campingplatz ausmachen.. es gibt auch 5 Jahresverträge
wo ist den dieser Campingplatz der noch Erstwohnsitze vergibt.
Habe vor kurzem nach einer solchen Möglichkeit gesucht aber keins gefunden.
Wo ist den der Campingplatz auf dem du bist, hat es eine Webseite.
Schleswig-Holstein - BUM heist der. Ja hat ne webseite, weiß aber gerade nicht...
ich kenne die Gesetzeslage nicht ..... ich weis nur von 2 Plätzen die eine 5 bzw 10 Jahresgarantie geben... damit die Camper ihre Investitionen abgesichert haben....
Ja kann er.
Werden wieder immer mehr, da sich viele keine Wohnung mehr leisten können oder finden und auf dem Campingplatz wohnen.
muss man aber direkt anfragen