Unterverpachtung ohne Erlaubnis des Verpächters?

11 Antworten

es handelt sich doch nicht um einen Unterpachtvertrag

die Pacht unterscheidet sich von der Miete dadurch, dass Du berechtigt bist, die Nutzungen aus dem Pachtgegenstand zu ziehen; bei der Aufnahme des Pferdes zum Gnadenbrot gestattest Du doch niemand anderem Nutzungen aus DEINEM Pachtgegenstand zu ziehen; Du bleibt doch derjenige der die Nutzungen (Unterstellentgelt usw.) zieht; Du erlaubst das Unterstellen eines Tieres; der Ponyeigentümer hat keine Rechte aus einem Pachtvertrag Dir gegenüber; Du würdest mit ihm ja auch keinen Pachtvertrag abschließen, sondern einfach einen Vertrag über das Unterstellen eines Tieres;

Du brauchst hier nicht nach irgendwelchen rechtlichen Verrenkungen zu suchen

Würde aber das Nutzungsrecht unerlaubt weitergeben !

@Eddy21

guten Morgen Eddy21: ich sehe das so, dass der Ponyeigentümer keine Nutzungen ziehen kann, sondern im Gegenteil ja für die zur Verfügungstellung zahlen muss; Nutzungen könnte er ja nur dann ziehen, wenn er in irgend einer Weise Leistungen dafür bekommt; abstrahieren wir die Problematik einmal: wenn ich ein Grundstück pachte und darauf einen Mietstall einrichte, dann ziehe ich durch die erhaltenen Unterstellgebühren die Nutzungen; der Untersteller aber hat von mir das Recht, sein Pferd dort unterzustellen und muss dafür zahlen; anderenfalls wäre ja jeder Untersteller zugleich Unterpächter; Unterpacht liegt ja nur dann vor, wenn der Unterpächter statt meiner die Nutzungen ziehen kann;

Warum fragst nicht einfach deinen Verpächter so gehst du dann doch jedem Ärger aus dem Weg

red doch einfach mit dem Verpächter, wo ist das Problem, hab noch nie erlebt, dass es jemand gibt, der da was dagegen hätte

Ich würde das in jedem Fall mit dem Verpächter anstimmen. Gegen Gnadenbrot wird er nichts einzuwenden haben.

ist das nicht eine frage der kommunilkation zwischen dir und dein pächter?? einfach mit einandere darüber reden und das ganz klären. ich denke, er hätte sicher nicht gegen gnadenbrotlösung.