Unterverpachtung ohne Erlaubnis des Verpächters?
Hallo, es geht um folgendes Problem.
Ich habe eine Weide mit Offenstall für meine zwei Pferde gepachtet. Da ich noch einen Platz frei habe, würde ich gerne ein Gnadenbrotpony bei mir aufnehmen, für welches mir der Besitzer dann eine monatl. Summe zahlen würde.
Das wäre dann ja aber eine Unterverpachtung des Platzes, dies geht laut meinem Pachtvertrag nur mit Einwilligung des Verpächters, ansonsten könnte dieser fristlos kündigen, das möchte ich natürlich vermeiden. Es gibt in dem Stall keine Einzelboxen, es ist sozusagen ein großer Laufstall.
Nun meine Frage: Angenommen der Platz wäre kostenlos und es würde lediglich einen Vertrag über eine monatl. Futterkostenpauschale geben (keinen Einstellervertrag!), wäre es dann Rechtens das Pony aufzunehmen? Der Platz wäre ja kostenlos, dem entsprechend würde ich Ihn ja nicht unterverpachten. Es ist auch nicht vertraglich festgelegt, wieviel Pferde dort laufen dürfen. Könnte mein Verpächter irgendetwas dagegen tun?
10 Antworten

es handelt sich doch nicht um einen Unterpachtvertrag
die Pacht unterscheidet sich von der Miete dadurch, dass Du berechtigt bist, die Nutzungen aus dem Pachtgegenstand zu ziehen; bei der Aufnahme des Pferdes zum Gnadenbrot gestattest Du doch niemand anderem Nutzungen aus DEINEM Pachtgegenstand zu ziehen; Du bleibt doch derjenige der die Nutzungen (Unterstellentgelt usw.) zieht; Du erlaubst das Unterstellen eines Tieres; der Ponyeigentümer hat keine Rechte aus einem Pachtvertrag Dir gegenüber; Du würdest mit ihm ja auch keinen Pachtvertrag abschließen, sondern einfach einen Vertrag über das Unterstellen eines Tieres;
Du brauchst hier nicht nach irgendwelchen rechtlichen Verrenkungen zu suchen

guten Morgen Eddy21: ich sehe das so, dass der Ponyeigentümer keine Nutzungen ziehen kann, sondern im Gegenteil ja für die zur Verfügungstellung zahlen muss; Nutzungen könnte er ja nur dann ziehen, wenn er in irgend einer Weise Leistungen dafür bekommt; abstrahieren wir die Problematik einmal: wenn ich ein Grundstück pachte und darauf einen Mietstall einrichte, dann ziehe ich durch die erhaltenen Unterstellgebühren die Nutzungen; der Untersteller aber hat von mir das Recht, sein Pferd dort unterzustellen und muss dafür zahlen; anderenfalls wäre ja jeder Untersteller zugleich Unterpächter; Unterpacht liegt ja nur dann vor, wenn der Unterpächter statt meiner die Nutzungen ziehen kann;

Die Frage ist, ob Dein Verpächter nicht Probleme kriegen könnte, weil aus div. Gründen (Wasserschutzverordnung etc.) er nur soundsoviele Großvieheinheiten auf dem Land laufen lassen darf. Daher würde ich es doch lieber abklären. Warum sollte er sonst etwas dagegen haben? Er möchte halt nur wissen, was auf seinem Land passiert, ist ja verständlich.

Im Mietvertrag darf nicht das Besuchsrecht eingeschränkt werden.....gilt das nicht auch für Pferde? :-))

Wenn dem so ist, darfst Du nur eigene Tiere halten ! Der Trick mit der Vergütung läuft so nicht ! Genauso gut könntest du das Geld für die Pferdepflege bekommen !

Unterverpachten darfst du ohne Zustimmung nicht. Wenn du das Tier in deinen Stall aufnimmst, müßte das gehen, da nur die Futterkosten übernommen werden.
Würde aber das Nutzungsrecht unerlaubt weitergeben !