Wohnraum im reinen Wohngebiet für Gewerbe nutzen?

6 Antworten

Wie haben unserer Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt. Jetzt nach Ablauf der Kündigungsfrist schreibt sie, dass sie noch keine passende Wohnung gefunden habe.

Das ist bedauerlich, ändert aber nichts daran, dass - sofern die weiteren formaljuristischen Anforderungen erfüllt sind - die Kündigung wirksam bleibt.

Da sie ein Kleingewerbe im esoterischen Bereich betreibt, brauche sie unbedingt ein Gäste WC und alles muss stimmen. Jetzt mal meine Fragen? 1., Sie hat nur Wohnraum im reinen Wohngebiet gemietet, nutzt den aber zum Teil gewerblich als Kleingewerbe!! , ist das zulässig?

Im Zweifelsfall wäre das eine Frage, die von Amts wegen zu beantworten wäre, sprich vom zuständigen Gewerbeamt respektive der zuständigen kommunalen Genehmigungsbehörde.

Das ist aber hier zumindest für Dich als VM irrelevant; sofern ihr einen Wohnraum-MV geschlossen hattet, ist die gewerbliche Nutzung ohne entsprechende Vereinbarung ohnehin unzulässig, und berechtigte Dich ggfs. sogar zur außerordentlichen Kündigung (dafür aber bitte unbedingt einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen).

Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen Mieter die Wohnung nur gewerblich nutzen wenn dadurch keine Störungen entstehen, z. B. ständiger Publikumsverkehr und  das Gewerbe, z. B. durch Firmenschild, nicht nach außen in Erscheinung tritt.

Die Mieterin hat zu Wohn-, nicht zu Gewerbezwecken gemietet.

Ergo ist ein Gäste-WC keine Notwendigkeit.

Diese Praxis der Mieterin in einer Wohnung mit derartigem Besucherverkehr ist unzulässig.  Du durftest ihr nach erfolgloser Abmahnung sogar fristlos kündigen.

Die öffentlich-rechtliche Seite (Gewerbe...) muss dich als Vermieter noch nicht mal interessieren: Wenn im Mietvertrag eine Wohnnutzung vorgesehen ist, dann bedarf die Nutzungsänderung sowieso deiner Zustimmung. Und die darfst du verweigern. Spätestens unter Bezugnahme auf die Lage im reinen Wohngebiet.

berlina76  10.12.2015, 15:48

Nein nicht mehr. Ist es z.B. eine reine Büroarbeit die niemanden stört, kann das nicht verboten werden. Es kommt auf die beeiträchtigung der anderen Wohnungen an. Laufender Kundenverkehr kann untersagt werden.

marcussummer  10.12.2015, 17:02
@berlina76

Sorry, wenn meine Antwort da etwas zu pauschal war: Ich hatte die Untersagung auf den konkreten Fall bezogen, von dem der Fragesteller selber sagt, dass hier des öfteren Gruppenmeditationen gemacht werden. Da wird man nicht mehr davon ausgehen können, dass es über die von einer reinen Wohnnutzung ausgehenden Auswirkungen nicht hinausgeht.

Bei Kleingewerbe kommt es nicht auf die Anzahl der Kunden sondern auf das Eingenommene Geld an. ist also Irrelevant.

Relevant ist die Zweite Frage wieviel Kunden dort kommen, inwiefern die Nachbarschaft beeinträchtigt wird und ob die Wohnung Brandschutztechnisch überhaupt als Gewerbe mit Kundschaft nutzbar ist.

Auch ein Gewerbe kann nach neuster Rechtsprechung in Wohngebieten geführt werden. Darf aber niemanden stöhren.