Wohngeldbezug: Informationspflicht Abwesenheit (wegen Urlaub)?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da niemand für einen Urlaub den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen aufgibt, brauchst du diesen auch nicht der Wohngeldbehörde mitteilen. Du bist nur einige Tage/Wochen nicht in der Wohnung, gibst sie ja doch aber nicht auf und musst weiterhin deiner Mietzahlungsverpflichtung nachkommen.

Du musst deinen Postkasten regelmäßig leeren, jemanden beauftragen oder ähnliches. Dass du konkret in den Urlaub fährst musst du nicht angeben.

Nein, aber dennoch solltest du dafür sorgen das dein Briefkasten von einer Person deines Vertrauens während deiner Abwesenheit regelmäßig geleert wird, es kann ja auch was wichtiges von anderer Stelle kommen !

Bei Wohngeldbezug musst Du nicht angeben, dass Du Urlaub machst.