Wohngeld Ausbildungsunterhalt?

4 Antworten

Gegenfrage - was macht ihr ausbildungstechnisch?

Üblicherweise sind Eltern bei einer Erstausbildung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten verpflichtet Unterhalt zu leisten.

Ansonsten besteht i.d.R. Anspruch auf BAB bzw. Bafög. Und erst dann, wenn dem Grunde nach ! kein Anspruch mehr auf diese Leistungen besteht, besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beziehen .

Nur auch bei Wohngeld gibt es noch eine Hürde - man muss mindestens 80 % seines Bedarfes nach SGB II aus eigenen Mitteln erwirtschaften .....

der Bedarf eines Paares nach SGB II wäre .... 2 * 90 % des Eckregelsatzes ( 446 Euro) = gesamt 802 Euro + die angemessenen Wohnkosten.

Wir sind momentan auf der Suche nach einer Ausbildung unsere Haupteinnahme sind aber momentan leider die beiden Minijobs also zusammen 900€. Für unsere Miete zahlen wir um die 480€ und von unseren Eltern erhalten wir das Kindergeld in Höhe von 438€ (zu zweit). Deshalb verstehe ich das Formular nicht, wir haben doch gar keine Ausbildung und studieren nicht.

@Hoverings

Ihr müsst der Wohngeldstelle mitteilen, dass ihr als Ausbildungsplatzsuchende derzeit keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern habt .... oder die Eltern "bestätigen" dies auf den geforderten Formularen.

Und ihr selbst teilt mit, dass ihr in den zurückliegenden 12 Monaten jeweils X Euro je Monat elterlichen Unterhalt erhalten habt, soweit dies zutrifft.

Unterhalt von den Eltern !

Wenn das eure Erstausbildung ist, dann besteht im Regelfall kein Anspruch auf Wohngeld, weil dann vorrangig ein Anspruch auf BAB - oder Bafög - bestehen sollte, auch wenn es nur dem Grunde nach wäre.

Dann ist man vom Wohngeld ausgeschlossen und außerdem benötigt man für das Wohngeld auch ein Mindesteinkommen und das man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein muss wäre es eine Voraussetzung.

Ist die Ausbildung ohne Lohn?

Wenn ihr eine Erstausbildung macht, dann steht euch Unterhalt von den Eltern zu. In Naturalien, solange ihr da wohnt, in Barunterhalt, wenn ihr ausgezogen seit und der Auszug nötig war(Fahrstrecke, Familienzwist)

Wenn die Eltern den Unterhalt nicht aufbringen können steht euch BAB bei einer normalen Ausbildung zu oder BAfög bei einer Schulischen Ausbildung.

jeder von Euch hat Anrecht auf mindest 860 € Der Betrag setzt sich zusammen aus Eigenverdienst, Kindergeld und Elternunterhalt, ersatzweise BAB, Bafög.

Alle diese Gelder sind vorrangig vor Wohngeld. Aber mit 2x 860 € in einer Wohnung glaube ich kaum, das euch noch Wohngeld zusteht.

Aber wir haben doch gar keine Ausbildung, weder begonnen noch jemals angefangen.

@Hoverings

Wurde der Auszug als nötig erachtet vom JA? Wenn nicht habt ihr kein Anrecht auf Barunterhalt von den Eltern. Ansonsten steht euch Unterhalt auch übergangsweise zu, wenn ihr Ausbildungssuchend seid. Und wenn das JA das Ok zum Auszug gegeben hat könntet ihr auch ALG2 anstelle von Wohngeld beantragen.

@Hoverings

Und wir verdienen jeweils nur 450€ also zusammen 900€. Und dann eben noch jeder 219€ vom Kindergeld.

@Hoverings

Das war nicht meine Frage? Warum seid ihr zuhause raus, wenn ihr Ausbildungssuchend seid?

@berlina76

Der Plan war ursprünglich eine Ausbildung anzufangen, für die wurde der Auszug arrangiert. Der Arbeitgeber hat noch vor der Ausbildung einen Monat einen normalen Arbeitsvertrag abgeschlossen um zu sehen ob es beiden gefällt, leider war der Arbeitgeber untragbar um dort zu arbeiten. Am Ende sitzen wir nun hier, die Ausbildung wurde also nie begonnen. Seitdem verdienen wir beide jeweils 450€. Unsere Eltern steuern nur das Kindergeld zu, die verdienen selber nicht mehr noch mehr zu geben.

@Hoverings

Dann schreibst du in die Formulare eben 0 rein, als Unterhalt von den Eltern. Und wirst dann sehen, was bei raus kommt. Ggf. müsst ihr nachweisen, das eure Eltern keinen Unterhalt zahlen können.

Für die erste Ausbildung (oder auch der Ausbildungsplatzsuche) sind die Eltern zuständig. Wieso zahlen denn die Eltern nicht?